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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Für die Stadt Wernigerode wird Herr Frank Reuleke aus dem Kreise der Beschäftigten zum Stellvertreter des Wahlleiters Herrn Peter Gaffert berufen.         

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

        

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Begründung:

Aufgrund der Änderung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) ist ein durch den Stadtrat berufener ehrenamtlicher Wahlleiter gesetzlich nicht mehr zulässig. Die Möglichkeit, eine außerhalb der Verwaltung stehende Person zum Wahlleiter zu berufen, besteht nicht mehr. Der bisherige Wahlleiter Herr Kühne darf dieses Amt zur Kommunalwahl 2019 nicht mehr ausüben.

 

Nach § 9 Abs.1 Satz 1 KWG LSA ist Herr Gaffert als Oberbürgermeister Wahlleiter der am 26.05.2019 in Wernigerode stattfindenden Kommunalwahl und für die Wahlperiode 2019 - 2024. Stellvertreter ist der Vertreter im Amt.

 

§ 9 Abs. 1 Satz 3 KWG LSA lässt zu, dass der Stadtrat einen anderen Beschäftigten der Stadt zum Stellvertreter berufen kann. Aus praktischen Erwägungen wird dem Stadtrat vorgeschlagen den Leiter des Wahlbüros Herrn Reuleke gleichzeitig zum Stellvertreter des Wahlleiters zu berufen.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister           

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