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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt, die beitragsfähigen Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahmen an der Straßenbeleuchtung der nachfolgend genannten Verkehrsanlagen beitragsrechtlich jeweils im Zuge der sogenannten Aufwandspaltung abzurechnen (vgl. § 6 Abs.2 Kommunales Abgabengesetz LSA sowie § 9 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Wernigerode).

 

1. Amelungsweg.

2. Am Galgenberg – Ost,

3. Bibensstraße,

4. Kreuzberg – Stich,

5. Organistenstraße,

6. Pulvergarten

         

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Finanzielle Auswirkungen: Ja

 

Buchungsstellen: 5.4.1.01 6881000 Gemeindestraßen / Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten in verschiedenen Maßnahmen 

        

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Begründung:

In den genannten Verkehrsanlagen wurden bzw. werden beitragspflichtige Baumaßnahmen mittelfristig nur an der Straßenbeleuchtung durchgeführt. Damit jedoch die sachliche Beitragspflicht zeitnah zur Maßnahme entsteht, ist der Ausspruch der Aufwandspaltung und somit ein Stadtratsbeschluss notwendig.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister         

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