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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Ernennung folgendem Bürger unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit:

 

Herr Frank Siedenberg zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Minsleben bis zum 29.08.2024.

 

       

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

     

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Begründung:

 

Gemäß §15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit geltenden Fassung werden Wehrleiter und deren Stellvertreter von der Gemeindefeuerwehr vorgeschlagen und durch den Träger der Feuerwehr in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren Berufen.

 

Es erfolgte am 27.06.2018 in der Dienstversammlung der Beschluss durch die aktiven Kameraden der Ortsfeuerwehr Minsleben, Herrn Frank Siedenberg zum Ortswehrleiter Minsleben vorzuschlagen.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister       

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