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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt die Berufung der sachkundigen Einwohnerin

 

Frau Julia Bruns

 

in den Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales .

           

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme:

Das Sitzungsgeld gemäß Entschädigungssatzung ist bereits im Haushalt eingestellt.

 

         

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Begründung:

Entsprechend § 49 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Wernigerode, können in die ständigen beratenden Ausschüsse sachkundige Einwohner zur Mitarbeit berufen werden.

 

Die Fraktion CDU/H&G hat von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht, da Frau Madeleine Aulich ihren Sitz als sachkundige Einwohnerin abgegeben hat.

 

 

 

Gez. Richter

Fraktionsvorsitzender CDU/H&G

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