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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Berufung der sachkundigen Einwohnerin

 

Frau Ruth Fiedler

 

in den Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss.

       

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme:

Das Sitzungsgeld gemäß Entschädigungssatzung ist bereits im Haushalt eingestellt.

 

     

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Begründung:

Entsprechend § 49 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Wernigerode, können in die ständigen beratenden Ausschüsse sachkundige Einwohner zur Mitarbeit berufen werden.

 

Die DIE-LINKE-Fraktion hat von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht, da Frau Melanie Schönfelder ihren Sitz als sachkundige Einwohnerin abgegeben hat.

 

 

 

 

 

Gez. Schatz

Fraktionsvorsitzender DIE LINKE-Fraktion       

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