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Beratungsfolge

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  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08 Sondergebiet „Ochsenteich“ in der Fassung vom 21.12.2017 wird mit Begründung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag gebilligt und gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. v. m § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planvorentwurf gegeben.

         

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja - Planungskosten zum Bebauungsplan inklusive notwendiger Gutachten

         

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Begründung:

Mit dem Stadtratsbeschluss vom 04.05.2017 wurde das Neuaufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 08 Sondergebiet „Ochsenteich“ förmlich eingeleitet. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung der Ochsenteichfläche geschaffen werden. Die Neuaufstellung bedeutet gleichzeitig eine bauplanungsrechtliche Aufhebung des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 8 (1. Änderung mit Rechtskraft seit dem 15.11.2000).

Die Notwendigkeit einer Neuaufstellung des Bebauungsplanes ergibt sich in Konsequenz veränderter Rahmenbedingungen und einer nicht mehr zu erwartenden Umsetzung ursprünglicher Entwicklungsziele durch den bestehenden Bebauungsplan.

Durch die Neuaufstellung wird dem Anliegen Rechnung getragen, diese, aufgrund ihrer Lage und Potenziale, bedeutsame Fläche einer wertentsprechenden Nutzung zuzuführen. Als Nutzer des südlichen Abschnitts der Ochsenteichfläche tritt in Zukunft die Harzer Schmalspurbahnen GmbH auf, welche mit dem Kauf entsprechender Flächen und der hier geplanten Errichtung einer „gläsernen“ Dampflokwerkstatt den größten Anteil an der künftigen Nutzung haben wird. Das geplante Konzept einer „gläsernen“ Dampflokwerkstatt integriert dabei, mit der Besichtigungsmöglichkeit durch Touristen, auch entsprechend tourismusrelevante Aspekte.

Darüber hinaus zielt die Entwicklung der nördlichen Abschnitte auf eine Stärkung und den Ausbau der lokalen Freizeit- und Tourismusstrukturen ab. Innerhalb dieses Gebiets soll die Schaffung von temporär genutzten Festplatzflächen und Sport- bzw. Spielanlagen ermöglicht werden. Bestehende Fahrzeugstellplatzflächen, welche mit der Entwicklung des Vorhabens der Dampflokwerkstatt weichen müssen, könnten hier Ersatz finden. Darüber hinaus werden der Erhalt und die künftige Nutzung der Gatterhallen einbezogen. In diesem Zusammenhang sind Festsetzung im Sinne einer künftigen touristisch-/gastronomischen Nutzung vorgesehen.

 

Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 Sondergebiet „Ochsenteich“ erfolgt unter Maßgabe des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, jedoch zweistufig mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

Der mit dem o. g. Stadtratsbeschluss vom 04.05.2017 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligte Bebauungsplanvorentwurf i. d. F. 11.04.2017 hat vom 06.06. bis einschließlich 07.07.2017 zur allgemeinen Einsicht in den Diensträumen des Amts für Stadt- und Verkehrsplanung ausgelegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden im Zeitraum vom 09.06. bis einschließlich 10.07.2017 um Stellungnahmen gebeten.

Im Ergebnis der Auswertung und vorläufigen Abwägung, der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, wurden folgende Änderungen, Einarbeitungen und Ergänzungen an den Planunterlagen vorgenommen:

 

Planzeichnung/textliche Festsetzungen:

  • Einarbeitung von Vorgaben des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages in Form textlicher Festsetzungen
  • Wegfall der Vorbehaltsfläche für Versorgungsanlagen der Zweckbestimmung „Fernwärme“
  • Ergänzung von Festsetzungen zur Niederschlagswasserentsorgung (hier: Kanalverlauf)
  • Korrekturen und Ergänzungen zum Maß der baulichen Nutzung in den Sondergebieten SO1 und SO2
  • Ergänzungen und Konkretisierungen der zulässigen Nutzungen im Sondergebiet SO2 (Stellplatzquantität und zulässige Nutzungen)
  • Anpassungen der überbaubaren Grundstücksflächen im Sondergebiet SO1

 

Begründung der Festsetzungen:

  • Diverse redaktionelle Korrekturen im Sinne der Vollständigkeit und Verständlichkeit
  • Ergänzungen im Zusammenhang mit ergänzten oder korrigierten zeichnerischen und textlichen Festsetzungen

 

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 21.12.2017 wird nach Billigung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung übergeben. Gleichfalls erhält die Öffentlichkeit, im Rahmen der öffentlichen, einmonatigen Auslegung, Gelegenheit zur Einsichtnahme und Stellungnahme in die Entwurfsunterlagen sowie den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (§13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und §13a Abs. 1 Satz 1 / Abs. 2 Nr. 1 BauGB).

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

  1. Auswertung der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Abwägungstabelle)
  2. Planzeichnung und textliche Festsetzungen
  3. Begründung
  4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

        

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