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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Berufung des sachkundigen Einwohners

 

Herrn Rolf Harder

 

in den Ordnungsausschuss

 

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Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Das Sitzungsgeld laut Entschädigungssatzung ist bereits im Haushalt eingestellt

                           

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Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Berufung von sachkundigen Einwohnern

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Begründung:

 

Entsprechend § 49, Abs. 3 der Kommunalverfassungsgesetz LSA und § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung des Stadtrates der Stadt Wernigerode, können in beratenden Ausschüssen sachkundige Einwohner zur Mitarbeit berufen werden. Die SPD-Fraktion hat von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht, da Herr Festerling seinen Sitz als sachkundiger Einwohner abgegeben hat.

 

 

 

Gez. Müller

Fraktionsvorsitzender  

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