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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt:

In Abänderung des Beschlusses 043/02/2014 wird, anstelle des Stadtrates Herrn Prof. Willingmann, mit sofortiger Wirkung …………………………………………… (SPD-Fraktion) für die laufende Wahlperiode in den Aufsichtsrat der Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH entsandt.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

                               

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Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Gesellschaft für Sozialeinrichtungen  Wernigerode mbH

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Begründung:

Der Stadtrat entsendet gem. § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH Mitglieder in den Aufsichtsrat.

 

Da Herr Prof. Willingmann seinen Sitz im Aufsichtsrat abgegeben hat, muss dieser neu besetzt werden.

 

Gem. § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH ist bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Aufsichtsrat ein Nachfolger für die Restdauer der Amtszeit zu entsenden.

 

 

 

Gez. Müller

Fraktionsvorsitzender     

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