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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Risikoanalyse und den Brandschutzbedarf für die Stadt Wernigerode.         

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Finanzielle Auswirkungen:  Ja

Veranschlagung im Haushaltsjahr 2016:  Ja

Doppische Buchungsstelle 1.2.6.01./0500.7831000

               

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Begründung:

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.

Auf der Grundlage des geltenden Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Mindeststärke und

-ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren (MindAusrVO-FF) vom 13.Juli 2009 (GVBl. LSA S. 376) und dem Runderlass des MI vom 03.08.2009 – 43.21-13002-1 (MBl. LSA S. 584) hat die Stadt Wernigerode als Träger der Feuerwehr eine Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und nach Vorlage und Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Harz durch den Stadtrat zu beschließen.

Die Risikoanalyse dient der Überprüfung der bestehenden Feuerwehrstruktur sowie Ermittlung und Feststellung des gemeindlichen Risikopotenzials anhand der konkreten örtlichen Verhältnisse und Einbeziehung vorhandener Besonderheiten. Die Brandschutzbedarfsplanung ist hierbei Grundlage und zugleich Entscheidungshilfe über zukünftige Konzepte, insbesondere hinsichtlich der Festlegung von Alarm- und Ausrückeordnungen, Standortentscheidungen für Feuerwehrgerätehäuser, Feuerwehreinsatzfahrzeuge und –geräte, der Beschaffung von Fahrzeugen und Gerätschaften sowie der Sicherung des erforderlichen Personalbestandes.

 

Durch die Umsetzung dieser Risikoanalyse kann eine leistungsfähige Feuerwehr für die Stadt Wernigerode erhalten bleiben.

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister               

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