Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Zahlung von Begrüßungsgeld an die Studenten der Hochschule Harz

              

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Minderaufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 16.000 € in der Buchungsstelle 1.2.2.02.5318000.

Reduzieren

Begründung:

Mit Beschluss Nr.: 014/2003 vom 08.05.2003 führte die Stadt Wernigerode die Zahlung eines Begrüßungsgeldes an Studenten, die ihren Hauptwohnsitz in die Stadt Wernigerode verlegen, ein. Die Verwaltung hat darauf verzichtet, durch eine Änderungssatzung die vorgeschlagenen Korrekturen einzuarbeiten. Die wenigen Paragrafen erlauben es, die komplette Satzung neu zu fassen und damit die Übersichtlichkeit beizubehalten. Die Veränderungen betreffen die §§ 2,4 und 5 und werden in ihrer Neufassung wiedergegeben.

 

Im gegenwärtigen Haushaltsjahr wurden in der o. g. Buchungsstelle 35.000 € als Planansatz eingestellt. Gegenwärtig sind 42.635,00 € verausgabt. Sie sind durch den Deckungskreis 30 haushaltsseitig abgedeckt. Die Ausgaben stiegen von 12.000 € im Jahr 2005 auf 42.600 € um mehr als das 3 ½ fache an. Ursache dafür ist u.a. der Anstieg der Semestergebühren von 169,54 € (2005) auf 299,65 € für das Herbstsemester 2015.

 

Ziel des Begrüßungsgeldes bleibt es, durch Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der Stadt selbst, die Einwohnerzahl zu erhöhen und damit im Rahmen des Finanzausgleiches (FAG) des Landes an den Zuweisungen zu partizipieren. Im genannten Zeitraum 2005 bis 2015 wurden den kreisangehörigen Gemeinden aus der Finanzausgleichsmasse im Rahmen der Gesetzesnovellierungen weniger Mittel zur Verfügung gestellt. Waren es bei Einführung des Begrüßungsgeldes 2005 noch 540,3 Mio. € für die kreisangehörigen Gemeinden, so stehen für 2015 nur noch 301,6 Mio. € den kreisangehörigen Gemeinden aus der FAG-Masse zu. Diese Zahlen sind auch rückläufig, weil der Finanzausgleich seit   2010 auf den Bedarf ausgerichtet wird.

 

Es scheint daher für die Verwaltung geboten, durch die Deckelung des Zuschusses auf 200 € je Student, deren Hauptwohnsitz nach Wernigerode verlegt wurde, die Aufwendungsleistungen zu begrenzen. Durch die Änderung auf den Pauschalbetrag wird ausgehend von 135 Anträgen jährlich, eine Einsparung von 16 T€ prognostiziert. (135 x 200 € = 27.000 €/ Prognose 2015  43.000 €)

 

Gleichzeitig wird durch die Beibehaltung des Begrüßungsgeldes die Zielrichtung - Stärkung des Wirtschaftsstandortes und seiner Attraktivität für die Studierenden - weiter Rechnung getragen. Das Bemühen auf Gewinnung von Neubürgern wird ebenso wenig aus den Augen verloren, wie der Berücksichtigung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Rahmen des Haushaltsrechts entsprochen wird.

 

Durch das Inkrafttreten dieser Änderung zu Beginn des Sommersemesters zum 01.03.2016 besteht eine entsprechende Übergangszeit, um über die Änderungen zu informieren und sich darauf als Student einstellen zu können. Die ersten Voraussetzungen für die Anwendung der Pauschalbeträge liegen damit am 31.08.2017 vor.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister         

nach oben