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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Entgeltordnung für städtische Sportstätten in Wernigerode.        

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Finanzielle Auswirkungen:                            ca. 1.500,00 € Mehreinnahmen

Buchungsstelle:  4.2.4.01.4321000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte     

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Begründung:

 

Die aktuelle Entgeltordnung für städtische Sportstätten stammt aus dem Jahre 2007. In den letzten acht Jahren haben sich die Unterhaltungskosten der städtischen Sportstätten, z. B. aufgrund von Preissteigerungen im Bereich der Energie und Lohnsteigerungen im Handwerk deutlich erhöht. Daher wurden zu Beginn des Jahres 2015 gemeinsam mit der Kämmerei auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung die tatsächlichen Kosten je Sportstätte berechnet. Es wurde festgestellt, dass die alten Entgelte nicht mit den momentanen Bewirtschaftungs- und Werterhaltungskosten vereinbar sind und diese daher angepasst werden müssen.

 

Im Zuge der Überarbeitung wurden ebenfalls die Vergabegrundsätze angepasst, da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass nicht alle Nutzer erfasst waren. Um für die Nutzer eine Übersichtlichkeit herzustellen, wurde die Entgeltordnung auf 2 Entgeltkategorien reduziert.

 

Den Wernigeröder Sportvereinen stehen die städtischen Sportstätten weiterhin kostenlos für den Trainings-, Wettkampf- und Punktspielbetrieb zur Verfügung.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister        

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