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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Wernigerode

                            

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Finanzielle Auswirkungen:

ja

Buchungsstellen:              5.4.1.01.6881000

                                          Gemeindestraßen/Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten

                                          in verschiedenen Maßnahmen              10.000,00 €/pro Jahr

                             

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Begründung:

Auf Grund der schwieriger werdenden Haushaltslage (mittelfristige Haushaltsplanung) ist die Stadt Wernigerode gehalten und verpflichtet, ihre Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung besser auszuschöpfen. Die vorgeschlagene Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung beinhaltet für Anlieger- und Reine Anliegerstraßen eine systemkonforme und angemessene Anhebung der Beitragssätze.

 

Entsprechend der ständigen Rechtsprechung und der daraus resultierenden Fachliteratur sind die bisherigen Beitragssätze zwar akzeptabel, bewegen sich jedoch an der unteren Grenze des gemeindlichen Ermessens.

 

Die im Änderungsvorschlag enthaltenen Beitragssatzerhöhungen unterliegen somit nicht ausschließlich dem Zweck der Einnahmeerhöhung, sondern haben ebenso einen sachlichen Grund - denn die Beitragssätze haben sich an dem jeweiligen Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr in den verschiedenen Straßenkategorien zu orientieren.

 

Hochrechnungen ergeben im Übrigen ein durchschnittliches Beitragsmehraufkommen von ca. 10.000,00 €/Jahr.

 

Der Landtag LSA hat mit dem Beschluss des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt die Gemeindeordnung LSA außer Kraft gesetzt. Im Falle einer Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung muss daher die gesamte Satzung, auf der rechtlichen Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes vollständig neu beschlossen werden.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                

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