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Beratungsfolge

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Der Stadtrat stellt gemäß § 42 Abs. 1 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt das Ausscheiden des Stadtrates Herrn Dieter Kabelitz zum 30.09.2015 fest.

 

                       

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Finanzielle Auswirkungen: Nein

                       

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Begründung:

 

Herr Dieter Kabelitz hat die Rückgabe seines Mandats aus gesundheitlichen Gründen schriftlich ans Ratsbüro übergeben. Am 24.08.2015 wurde das Schreiben an den Präsidenten des Stadtrates weitergeleitet.

 

Der Stadtrat stellt das Ausscheiden durch Beschluss fest.

 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                       

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