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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die förmliche Festsetzung des Wohngebietes Stadtfeld gemäß Gebietsabgrenzung in der Fassung vom 21.04.2015 als Fördergebiet für das Städtebauförderprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die soziale Stadt“.

 

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Finanzielle Auswirkungen:              ja,

Allerdings ergeben sich aus diesem Beschluss keine neuen Auswirkungen, da die für die Stadt anteilig anfallenden Kosten bereits im mittelfristigen Haushaltsplan eingestellt sind. Dieser Beschluss stellt lediglich eine Ergänzung zum Beschluss 109/2009 dar.

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Begründung:

Die Stadt Wernigerode setzt sich seit vielen Jahren mit der besonderen Problemlage im Wohngebiet Stadtfeld auseinander. Daher wurde im Jahr 2009 ein Beschluss (109/2009) zur Beantragung der Aufnahme in das Förderprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die soziale Stadt“ gefasst.


Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde das bereits damals abgegrenzte Fördergebiet in das Programm aufgenommen und Fördermittel seit dem Programmjahr 2010 bewilligt. Bis auf im Programmjahr 2011 wurden jährlich Mittel bewilligt. Das mittlerweile genehmigte Programmjahr 2014 billigt der Stadt Wernigerode mit Bewilligungsbescheid Fördermittel bis zum Haushaltsjahr 2018 zu.

Das Förderprogramm besteht aus investiven und nichtinvestiven Bereichen. Das etablierte Quartiersmanagement ist beauftragt Leistungen zu erbringen, die der Unterstützung bzw. Umsetzung der im integrierten Handlungskonzept vorgesehenen nichtinvestiven Maßnahmen dienen. Das können u.a. die Begleitung, Unterstützung und Koordination von Bürgerbeteiligungs- und Aktivierungsprozessen oder auch die Vernetzung verschiedener Gruppen, Initiativen und Vereine sein.

Der Schwerpunkt der investiven Maßnahmen liegt in der Sanierung und Aufwertung der öffentlichen Infrastruktur. Es ist vorgesehen bis zum Ende der Fördermittelbewilligungen die maroden Geh- und Radwege im gesamten Wohngebiet zu sanieren. Weiterhin sollen öffentliche Plätze und Bereiche ihren Nutzungsansprüchen entsprechend gestaltet und damit auch gerecht werden.

 

Um diese Maßnahmen durchführen zu können, werden weiterhin Fördermittel benötigt. Mit der hier vorgesehenen förmlichen Festsetzung des Fördergebietes, kann der nunmehr vom Fördermittelgeber geforderte förmliche Festsetzungsbeschluss dazu nachgereicht werden und weiterhin Beantragungen im Rahmen der neuen Förderperiode des Förderprogrammes „Soziale Stadt“ durchgeführt werden.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Gebietsabgrenzung mit Flächenangabe

          

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