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Beratungsfolge

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Der Stadtrat wählt durch Einzelwahl entsprechend § 3 Abs.1 und 2 der Verordnung über die Bodenordnung nach Baugesetz, in der derzeit gültigen Fassung, den Vorsitzenden und die Fachmitglieder mit ihren Vertretern sowie die Mitglieder des Stadtrates und ihre Vertreter für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates (2014 – 2019) in den Umlegungsausschuss der Stadt Wernigerode.

             

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Finanzielle Auswirkungen:

Sitzungsgeld gemäß derzeit gültiger Entschädigungssatzung

 

 

           

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Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Besetzung des Umlegungsausschusses

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Begründung:

 

Da die Durchführung von Umlegungsverfahren noch erforderlich ist, hat der Stadtrat beschlossen die Umlegung gemäß § 45 ff BauGB anzuordnen. Die Umlegungsstelle wurde angewiesen, das Umlegungsverfahren einzuleiten. Dieses ist erfolgt und die in der Anlage aufgeführten Kandidaten zur Besetzung des Umlegungsausschusses haben sich bereit erklärt ihr Ehrenamt wahrzunehmen. Die schriftlichen Einverständniserklärungen zur Mitarbeit in diesem Ausschuss liegen dem Fachamt vor.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

           

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