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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015

                                                           

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Finanzielle Auswirkungen: Ja

 

                                              Haushaltsplan 2015

                   

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Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 der Stadt Wernigerode

                  

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Begründung:

 

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung nach § 101 in Verbindung mit § 100 Abs.2 Nr.1 KVG LSA. Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan.

 

1. Ergebnisplan 2015

Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes 2015 umfasst Erträge von 62.953.100 Euro und Aufwendungen in Höhe von 63.838.400 Euro und weist einen Fehlbetrag von 885.000 Euro aus. Trotz des Nichtausgleichs kann dieser Haushalt genehmigungsfähig sein, da das Innenministerium für die Übergangszeit der Einführung der Doppik bis 2016 eine Ausnahmeregelung zulässt, wenn der Fehlbetrag

dadurch entsteht, dass die Abschreibungen nicht durch die Auflösung der Sonderposten (Fördermittel) abgedeckt werden, aber das Eigenkapital ausreicht, um den Fehlbetrag summarisch abzudecken. Dieser Entwurf wurde am 11.12.2014 im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt und verteilt. Die Beratungen in den Ausschüssen und Fraktionen können beginnen.

 

2. Investitionsplan 2015 ( Teil des Finanzplanes)

Der Finanzplan zeigt die Einzahlungen und Auszahlungen aus der geplanten Investitionstätigkeit auf. Für die Finanzierung der Investitionen stehen aus Fördermitteln/Grundstücksverkäufen und anderen Einzahlungen 9.415.800 Euro zur Verfügung. Auszahlungen für Investitionen sind in Höhe 8.914.000 Euro erforderlich. 2015 ist damit keine Kreditermächtigung geplant. Die Mehreinzahlungen in Höhe von 501.800 Euro werden zur Tilgungsfinanzierung eingesetzt.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

                                          

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