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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt:

Die Dienstaufwandsentschädigung für den Oberbürgermeister wird mit Wirkung vom 01. August 2015 auf monatlich 241,00 € festgesetzt.  

      

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Finanzielle Auswirkungen: Ja

 

Gesamtkosten der Maßnahme:

Ausgaben: 1.1.1.01 5011000              732,00 Euro Mehrkosten /Jahr

       

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Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Dienstaufwandsentschädigung für den Oberbürgermeister

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Begründung:

Der Oberbürgermeister erhält derzeit 180,00 € / Monat Aufwandsentschädigung. Inzwischen hat sich auch die Kommunalbesoldungsverordnung geändert. In § 7 KomBesVO wird für Bürgermeister von Kommunen zwischen 30.000 und 50.000 Einwohnern bei Zahlung einer Aufwandsentschädigung ein Rahmen von 241,00 bis 271,00 € benannt.

Der derzeitige Oberbürgermeister schlägt die Untergrenze von 241,00  € / Monat vor, beginnend ab dem 01.08.2015. Mit der zwischenzeitlichen Oberbürgermeisterwahl wird damit eine gewisse Personenunabhängigkeit sichergestellt, auch wenn der derzeitige Oberbürgermeister wieder als OB-Kandidat antritt.

 

 

 

Heinrich

Stellv. des Oberbürgermeisters         

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