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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt, die nachfolgend genannten Mitglieder des Stadtrates in die Vorstände der benannten Stiftungen zu entsenden.

045/1/2014 – Hospitäler Stiftung Wernigerode

Vorstand                            Herr Heinrich, Dezernent Gemeinwesen,

                            Vertreter des Oberbürgermeisters

                            2 Stadträte

 

                            ……………………………………

 

                            ……………………………………

 

045/2/2014 – Stiftung Schloss Wernigerode

Vorstand:                            Herr Gaffert, Oberbürgermeister

                            1 Stadtrat

 

                            ……………………………………

      

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Finanzielle Auswirkungen: keine

       

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Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Benennung der Mitglieder des Stadtrates in Vorstände von Stiftungen.

 

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Begründung:

1. Der Vorstand der Hospitälerstiftung besteht aus 7 Mitgliedern. Davon sind zwei Mitglieder des Stadtrates der Stadt Wernigerode für die Dauer von 5 Jahren unabhängig von der Wahlperiode entsandt. Die Amtsperiode von Herrn Albrecht und Frau Wetzel im Vorstand der Hospitälerstiftung endet am 08.07.2014. Somit sind zwei neue Mitglieder des Stadtrates zu benennen. Wiederernennung ist möglich.

2. Bei der Stiftung Schloss Wernigerode wird nach § 7 Abs. 4 der Satzung das Vorstandsmitglied auf Vorschlag des Oberbürgermeisters durch den Stadtrat für die Dauer der Wahlperiode benannt.

Als Anlage erhalten Sie eine Information zur Besetzung der Vorstände.

 

Gaffert

Oberbürgermeister        

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