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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt: Die Wahl zum Ortschaftsrat von Schierke am 25.05.2014 ist gültig. Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor.

       

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Finanzielle Auswirkungen: keine

      

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Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Ortschaftsrat von Schierke

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Begründung:

Der Wahlausschuss der Stadt Wernigerode hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.06.2014 das endgültige Wahlergebnis für die Wahl zum Ortschaftsrat von Schierke festgestellt.

Von 505 Wahlberechtigten haben 330 (65,4%) ihr Wahlrecht wahrgenommen. Auf den 321 gültigen Stimmzetteln wurden insgesamt 952 gültige Stimmen abgegeben. Da nur ein Wahlvorschlag vorlag erhielt dieser alle gültigen Stimmen:

 

BSB

= 952 Stimmen (100 %)

= 7 Sitze

 

Dieses Ergebnis sowie die Liste der gewählten Bewerber wurde im Amtsblatt der Stadt Wernigerode am 14.06.2014 entsprechend § 42 KWG-LSA öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist wurde kein Wahleinspruch erhoben. Nach § 51 Abs.1 i.V.m. § 52 Abs.1 Nr.1 KWG-LSA trifft der Stadtrat die o.g. Entscheidung.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister        

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