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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt: Die Wahl zum Ortschaftsrat von Silstedt am 25.05.2014 ist gültig. Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor.

    

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Finanzielle Auswirkungen:              keine

     

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Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Ortschaftsrat von Silstedt

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Begründung:

Der Wahlausschuss der Stadt Wernigerode hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.06.2014 das endgültige Wahlergebnis für die Wahl zum Ortschaftsrat von Silstedt festgestellt. Von 908 Wahlberechtigten haben 365 (40,2%) ihr Wahlrecht wahrgenommen. Auf den 351 gültigen Stimmzetteln wurden insgesamt 1041 gültige Stimmen abgegeben. Diese verteilen sich wie folgt:

 

CDU

= 609 Stimmen (58,50 %)

= 4 Sitze

BfS

= 432 Stimmen (41,50 %)

= 3 Sitze

 

 

Da für den Wahlvorschlag der CDU nur zwei Kandidaten antraten, bleiben 2 Sitze der CDU über die gesamte Wahlperiode unbesetzt.

 

Dieses Ergebnis sowie die Liste der gewählten Bewerber wurden im Amtsblatt der Stadt Wernigerode am 14.06.2014 entsprechend § 42 KWG-LSA öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist wurde kein Wahleinspruch erhoben. Nach § 51 Abs.1 i.V.m. § 52 Abs.1 Nr.1 KWG-LSA trifft der Stadtrat die o. g. Entscheidung.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

     

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