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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt: Die Wahl zum Ortschaftsrat von Minsleben am 25.05.2014 ist gültig. Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor.

       

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Finanzielle Auswirkungen:              keine

      

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Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Ortschaftsrat von Minsleben

 

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Begründung:

Der Wahlausschuss der Stadt Wernigerode hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.06.2014 das endgültige Wahlergebnis für die Wahl zum Ortschaftsrat von Minsleben festgestellt.

Von 503 Wahlberechtigten haben 209 (41,6 %) ihr Wahlrecht wahrgenommen. Auf den 204 gültigen Stimmzetteln wurden insgesamt 578 gültige Stimmen abgegeben. Diese verteilen sich wie folgt:

 

SPD

= 129 Stimmen (22,32 %)

= 2 Sitze

BfM

= 449 Stimmen (77,68 %)

= 5 Sitze

 

Da für den Wahlvorschlag der SPD nur ein Kandidat antrat, bleibt 1 Sitz der SPD über die gesamte Wahlperiode unbesetzt.

 

Dieses Ergebnis sowie die Liste der gewählten Bewerber wurden im Amtsblatt der Stadt Wernigerode am 14.06.2014 entsprechend § 42 KWG-LSA öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist wurde kein Wahleinspruch erhoben. Nach § 51 Abs.1 i.V.m. § 52 Abs.1 Nr.1 KWG-LSA trifft der Stadtrat die o.g. Entscheidung.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister        

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