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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt: Die Wahl zum Ortschaftsrat von Benzingerode am 25.05.2014 ist gültig. Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor.

     

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Finanzielle Auswirkungen: keine

     

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Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Ortschaftsrat von Benzingerode

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Begründung:

 

Der Wahlausschuss der Stadt Wernigerode hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.06.2014 das endgültige Wahlergebnis für die Wahl zum Ortschaftsrat von Benzingerode festgestellt. Von 852 Wahlberechtigten haben 425 (49,9 %) ihr Wahlrecht wahrgenommen. Auf den 409 gültigen Stimmzetteln wurden insgesamt 1207 gültige Stimmen abgegeben. Diese verteilen sich wie folgt:

 

CDU

= 294 Stimmen (24,36 %)

= 2 Sitze

DIE LINKE

= 188 Stimmen (15,57 %)

= 1 Sitz

FWB

= 725 Stimmen (60,07 %)

= 4 Sitze

 

Da für den Wahlvorschlag der CDU nur eine Kandidatin antrat, bleibt 1 Sitz der CDU über die gesamte Wahlperiode unbesetzt.

 

Dieses Ergebnis sowie die Liste der gewählten Bewerber wurden im Amtsblatt der Stadt Wernigerode am 14.06.2014 entsprechend § 42 KWG-LSA öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist wurde kein Wahleinspruch erhoben. Nach § 51 Abs.1 i.V.m. § 52 Abs.1 Nr.1 KWG-LSA trifft der Stadtrat die o.g. Entscheidung.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister      

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