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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt: Die Wahl zum Stadtrat am 25.05.2014 ist gültig.

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor    

   

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Finanzielle Auswirkungen:              keine

        

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Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Stadtrat von Wernigerode

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Begründung:

Der Wahlausschuss der Stadt Wernigerode hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.06.2014 das endgültige Wahlergebnis für die Wahl zum Stadtrat von Wernigerode festgestellt.

Von 29 306 Wahlberechtigten haben 12 006 (41,0 %) ihr Wahlrecht wahrgenommen. Auf den 11 705 gültigen Stimmzetteln wurden insgesamt 34 575 gültige Stimmen abgegeben. Diese verteilen sich wie folgt:

CDU

= 13 024 Stimmen (37,67 %)

= 15 Sitze

SPD

=   9 225 Stimmen (26,68 %)

= 11 Sitze

DIE LINKE

=   6 983 Stimmen (20,20 %)

=   8 Sitze

GRÜNE

=   2 441 Stimmen (7,06 %)

=   3 Sitze

H&G

=   1 799 Stimmen (5,20 %)

=   2 Sitze

PIRATEN

=     771 Stimmen (2,23 %)

=   1 Sitz

FDP

=      332 Stimmen (0,96 %)

 

 

Dieses Ergebnis einschließlich der Liste der gewählten Bewerber wurden im Amtsblatt der Stadt Wernigerode am 14.06.2014 entsprechend § 42 KWG-LSA öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist wurde kein Wahleinspruch erhoben. Nach § 51 Abs.1 i.V.m. § 52 Abs.1 Nr.1 KWG-LSA trifft der Stadtrat die o. g. Entscheidung.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister          

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