Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

....................................................wird zum/zur 2. Stellvertreter/in des Stadtratspräsidenten gewählt.

 

    

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

      

Reduzieren
Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Bestimmung des 2. Stellvertreters des Präsidenten

Reduzieren

Begründung:

Der Stadtrat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus der Mitte des Stadtrates gemäß § 36 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zwei Stellvertreter. Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge der Vertreterbefugnis die Bezeichnung „Erster“ bzw. „Zweiter“ Stellvertreter des Präsidenten des Stadtrates.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister        

nach oben