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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Für die Stadt Wernigerode werden Herr Hans-Joachim Kühne zum Wahlleiter und Herr Volker Friedrich zum stellvertretenden Wahlleiter für die in der Wahlperiode 2014 bis 2019 stattfindenden Wahlen nach Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt berufen.

     

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Finanzielle Auswirkungen:keine   

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Begründung:

Auf Grundlage des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt, § 9, Abs. 1, kann der Stadtrat andere Bürger des Wahlgebietes zum Wahlleiter und zum Stellvertreter berufen. Der Oberbürgermeister möchte von seiner gesetzlich verankerten Aufgabe Wahlleiter zu sein, keinen Gebrauch machen. Im Gespräch mit dem Oberbürgermeister erklärte sich Herr Hans-Joachim Kühne, wohnhaft in Wernigerode, Eisenberg 13, bereit, diese Funktion zu übernehmen. Herr Kühne war bereits Wahlleiter der Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2008, der Kommunalwahlen 2009 sowie der Landratswahl 2013 und erfüllt alle Voraussetzungen für die weitere Berufung in das Ehrenamt. Vor seinem Ruhestand war er mehrere Jahre geschäftsführender Gesellschafter der Harzdruckerei Wernigerode GmbH.

 

Als Stellvertreter wird ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung vorgeschlagen. Aus praktischen Erwägungen, insbesondere der schnellen Erreichbarkeit bei Unterschriftsleistungen, hat es sich bei vergangenen Wahlen bewährt, den stellvertretenden Wahlleiter aus den Beschäftigten der Stadtverwaltung auszuwählen. Herr Friedrich, wohnhaft in Wernigerode, Am Horstberg 18, ist Dezernent für Ordnungswesen und erfüllt damit alle erforderlichen Voraussetzungen.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister     

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