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VERWEISUNGSBESCHLUSS:

(Sozial-, Finanzausschuss)

 

 

Herr Försterling erläutert, die Vorlage sehe vor, Personen ab dem 80. Lebensjahr jährlich mit einer Glückwunschkarte und einem kleinen Präsent zu bedenken. Bisher werden zum 80., 85., 90. und 95. Geburtstag schriftliche Glückwünsche übermittelt, ab dem 100. Geburtstag erfolgen ein persönlicher Besuch sowie ein Präsent. Künftig soll hierfür ein Höchstbetrag von 10,00 Euro gelten. Er verweist auf den Demografiebericht vom 06.05.2026, wonach 10,4 % der knapp 33.000 Einwohnerinnen und Einwohner 80 Jahre und älter sind; daraus ergibt sich ein Betrag von 33.000 Euro.

 

Herr Kascha erklärt, er habe erhebliche Bedenken gegen die Vorlage in der vorliegenden Form. Die Ehrung älterer Menschen werde bereits jetzt sehr ernst genommen; persönliche Ehrungen seien mit erheblichem Zeitaufwand verbunden, böten aber wichtige Begegnungen und Rückmeldungen. Die schriftliche Gratulation werde nach seiner Erfahrung angenommen und geschätzt. Kritisch sei, dass die genannten 33.000 Euro nur die Sachkosten abbildeten, nicht aber die Folgekosten, insbesondere Personal- und Organisationsaufwand. Da die Regelung für die gesamte Stadt und alle Ortsteile gelten würde, seien nach seiner Einschätzung nahezu zwei zusätzliche Stellen erforderlich. Er weist zudem den Eindruck zurück, die Stadt tue für ältere Menschen nichts. Insgesamt halte er die Vorlage in finanzieller, personeller und organisatorischer Hinsicht für nicht praktikabel und plädiere dafür, an der bisherigen Regelung festzuhalten.

 

Herr Kramer ergänzt, bei 33.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einem Anteil von 10,4 % über 80 Jahre ergebe sich eine Zahl von 3.300 Personen. Dies entspreche rund 13 Terminen pro Werktag und sei nicht zu bewältigen. Auch Vorbereitung, Nachbereitung und Organisation der Präsente verursachten erhebliche Aufwände; die vorhandenen Arbeitszeitressourcen reichten hierfür nicht aus.

 

Herr Schatz erklärt, das Anliegen sei nachvollziehbar. In der Stadt Wernigerode sei ein solches Vorgehen nicht leistbar, in den Ortsteilen sei die Situation jedoch anders, da dort Ortschaftsräte Gratulationen übernähmen und damit das dörfliche Leben stärkten. Der Wunsch bestehe, dass Präsente nicht aus eigener Tasche finanziert werden müssten, sondern die Stadt sich beteilige. Fraglich sei, ob die Dienstanweisung hierfür das richtige Instrument sei. Er regt an, in den Ausschüssen nach einer Lösung zu suchen, die den Ortschaftsräten die Umsetzung ermögliche, ohne die Verwaltung zu überlasten.

 

Herr Stechhahn beantragt, die Vorlage zur weiteren Beratung zurückzuverweisen.

 

Herr Mänz erklärt, er habe Verständnis für die vorgetragenen Bedenken, verweist jedoch darauf, dass die Situation in den Dörfern grundlegend anders sei. Dort werde erwartet, dass der Bürgermeister insbesondere zu bestimmten Geburtstagen persönlich erscheine; in der Stadt sei dies anders zu bewerten. Das Anliegen solle daher nicht verworfen werden. Vielmehr solle nach Wegen gesucht werden, wie die Ortschaften unterstützt werden könnten, ohne zusätzliches Personal für die gesamte Stadt einzustellen.

 

Herr Kascha führt aus, in Fällen, in denen Ortsbürgermeister Gratulationen übernommen und Auslagen gehabt hätten, gebe es bislang stets Lösungen über sein Büro. Unabhängig von der Dienstanweisung sei zu prüfen, ob hierfür überhaupt ein Beschluss erforderlich sei oder ob sich im Gespräch in den Ausschüssen beziehungsweise durch eine gesonderte Regelung für die Ortschaften eine praktikable Lösung finden lasse.

 

Herr Bergmann erinnert an die frühere Diskussion über eine Ortschaftsratsumlage. Nachdem erneut deutlich werde, dass es in den Ortschaften anders funktioniere als in der Kernstadt, regt er an, diesen Ansatz nochmals aufzugreifen. Den Ortsbürgermeistern könne ein überschaubares und kalkulierbares Budget zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Albrecht stellt die Verweisung der Beschlussvorlage in die Ausschüsse zur Abstimmung.

 

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimmen

1

Enthaltung

 

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