Herr Friedrich erläutert, dass die Stadt Wernigerode in Abstimmung mit dem Land und dem Landkreis beschlossen habe, eine Ehrenamtskarte einzuführen. Diese solle Ehrenamtlichen Vergünstigungen in städtischen Einrichtungen wie dem Planetarium, der Schwimmhalle, dem Waldhofbad, der Schierker Feuerstein Arena, dem Harzmuseum und der Stadtbibliothek gewähren. Kinder und Jugendliche sollen kostenfreien Eintritt erhalten, während Erwachsene eine Ermäßigung von 50 % auf den Eintrittspreis erhalten. Er führt aus, dass die Antragstellung einfach gehalten sei und durch die Vereine bestätigt werden müsse. Eine Änderungsvorlage von Frau Angelov sieht auch für Erwachsene eine 100%ige Vergünstigung vor. Herr Friedrich ergänzt, dass klare Kriterien für die Antragstellung definiert seien, um Missbrauch zu vermeiden.
Frau Siedenberg hinterfragt die Definition von Ehrenamt und weist darauf hin, dass die Kriterien präziser formuliert werden müssten, um Unklarheiten zu vermeiden.
Herr Friedrich erklärt, dass die Ehrenamtskarte nur für Personen gelte, die sich über einen längeren Zeitraum regelmäßig ehrenamtlich engagieren, und dass die Vereine die entsprechenden Bestätigungen ausstellen müssten.
Herr Hellwig wirft die Frage auf, ob auch Stadträte und Ortschaftsräte, die ehrenamtlich tätig seien, Anspruch auf die Karte hätten.
Herr Friedrich gibt an, dass dies nicht eindeutig geregelt sei, und verweist auf mögliche zukünftige Anpassungen. Er betont, dass die Ehrenamtskarte ein wachsendes Projekt sei, das bei Bedarf erweitert werden könne.
Frau Siedenberg äußert Bedenken hinsichtlich der aktuellen Definitionen und fragt, ob Kinder unter 14 Jahren, die beispielsweise in der Kinderfeuerwehr aktiv sind, ebenfalls Anspruch auf die Karte hätten.
Herr Friedrich stellt klar, dass allein die Mitgliedschaft in einem Verein nicht ausreiche, sondern eine aktive ehrenamtliche Tätigkeit erforderlich sei.
Frau Siedenberg fordert eine klarere Formulierung der Kriterien, um Willkür bei der Vergabe der Karte zu vermeiden.
Herr Reinhardt fragt nach der zeitlichen Begrenzung der Ehrenamtskarte.
Herr Friedrich erklärt, dass die die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte 1 Jahr beträgt. Sie kann bei fortbestehenden Voraussetzungen um ein Jahr verlängert werden.
Die Änderungsvorlage 037/01/2026 wurde von der Verwaltung übernommen.
Herr Hellwig stellt die Änderungsvorlage 037/02/2026 zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: | 4 | Ja-Stimmen | 1 | Nein-Stimme |
Herr Hellwig stellt die Beschlussvorlage 037/2026 in der geänderten Form zur Abstimmung.