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Änderungsvorlagen:

037/01/2026 (Herr Schatz)

037/02/2026 (Frau Angelov)

 

 

Herr Kascha erläutert, dass die Einführung der Ehrenamtskarte für die Stadt Wernigerode von ihm priorisiert wurde, um das Ehrenamt in der Stadt zu stärken und zu würdigen. Dabei habe man sich an der bereits in Quedlinburg eingeführten Lösung orientiert. Er betont, dass die Initiative des Landkreises aus seiner Sicht noch nicht ausreichend fortgeschritten sei, weshalb die Stadt Wernigerode eine eigene Lösung anstrebe. Ziel sei es, eine zügige Entscheidung herbeizuführen, da die Unterlagen rechtzeitig vorgelegen hätten und die Ausschüsse ordnungsgemäß beteiligt worden seien. Er äußert sich positiv zu den Änderungsvorschlägen von Herrn Schatz und wirbt dafür, etwaige Fragen zu klären, um eine Beschlussfassung im Stadtrat zu ermöglichen.

 

Herr Dorff ergänzt, dass in den Ausschüssen grundsätzlich Zustimmung zur Einführung der Ehrenamtskarte bestanden habe. Die bisherigen Vertagungen seien auf das Fehlen von Änderungsvorlagen zurückzuführen gewesen. Er verweist auf eine neue Änderungsvorlage von Frau Angelov, die für Erwachsene eine vollständige Kostenfreiheit anstelle einer 50-prozentigen Ermäßigung vorsieht. Diese Änderung sei in den Unterlagen enthalten, jedoch noch nicht abschließend diskutiert worden. Herr Dorff plädiert dafür, die Einführung der Ehrenamtskarte zu beschließen und gegebenenfalls im Rahmen einer Evaluation Anpassungen vorzunehmen.

 

Herr Schatz erklärt, dass die Vertagungen in den Ausschüssen auf inhaltliche Bedenken zurückzuführen gewesen seien, die er jedoch in einem Änderungsantrag verarbeitet habe. Er zeigt sich zufrieden, wenn seine Änderungen übernommen würden, und hält die Vorlage für abstimmungsreif.

 

Herr Dorff geht auf die Änderungsvorschläge von Herrn Schatz ein und schlägt vor, den § 3 Nr. 2 c der Änderungsvorlage 037/01/2026 in einer weicheren Formulierung wie folgt zu belassen: „Die ehrenamtliche Tätigkeit wird seit mindestens einem Jahr in dem für den Erhalt der Ehrenamtskarte erforderlichen Umfang ausgeführt und soll auch für die Dauer der Gültigkeit der Ehrenamtskarte in diesem Umfang fortgeführt werden.“ Eine Kontrolle der fortlaufenden ehrenamtlichen Tätigkeit sei in der Praxis nicht umsetzbar.

 

Herr Bergmann betont, dass die Vereine eine Verantwortung für die Kontrolle der ehrenamtlichen Tätigkeiten übernehmen sollten. Er hält es für wichtig, dass die Ermäßigung zurückgenommen werde, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt seien.

 

Herr Boks, Vorsitzender eines großen Vereins, entgegnet, dass eine solche Kontrolle in der Praxis unrealistisch sei, insbesondere bei großen Mitgliederzahlen. Er argumentiert, dass die Maßnahme lediglich eine Geste sei und keine erheblichen finanziellen Auswirkungen habe.

 

Herr Dorff erläutert, dass die Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch die Vereinsvorsitzenden für die zurückliegende Zeit ausreichend sei. Eine fortlaufende Kontrolle werde nicht vorausgesetzt, da die Maßnahme auf Vertrauen basiere.

 

Herr Dorff erklärt, dass Frau Angelov eine vollständige Kostenfreiheit für Erwachsene in städtischen Einrichtungen anstrebe, um die Wertschätzung des Ehrenamts zu betonen.

 

Herr Boks spricht sich gegen diese Änderung aus, da die bestehende Regelung bereits eine ausreichende Geste darstelle und eine vollständige Kostenfreiheit den Wert der Maßnahme mindern könnte.

 

Die Änderungsvorlage 037/01/2026 wird mit der vorgeschlagenen Änderung von der Verwaltung übernommen.

 

Herr Kascha stellt die Änderungsvorlage 037/02/2026 zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

8

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

 

Herr Kascha stellt die Beschlussvorlage 037/2026 in der geänderten Form zur Abstimmung.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

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