Herr Radünzel führt aus, die Verwaltung habe dem Stadtrat in ihrer schriftlichen Stellungnahme und in den Beratungen zur Beschlussvorlage 020/2026 ihre Rechtsauffassung mitgeteilt, wonach der bestehende Einstellungsstopp rechtswidrig sei, weil er die Organisationsmöglichkeiten des Oberbürgermeisters unzulässig einschränke. Der Stadtrat hat Sitzung dennoch mehrheitlich entschieden, den Einstellungsstopp nicht aufzuheben. Auch die Ablehnung einer Beschlussvorlage stellt einen Beschluss dar. Da damit nach Auffassung der Verwaltung ein rechtswidriger Zustand fortbesteht, muss der Oberbürgermeister Widerspruch einlegen. Dieser ist nach dem Kommunalverfassungsgesetz zwingend geboten und geht fristgerecht beim Stadtratspräsidenten ein.
Herr Radünzel erläutert weiter, deshalb wird die Beschlussvorlage 020/2026 unmittelbar erneut aufgerufen. Wird sie erneut abgelehnt und besteht der rechtswidrige Zustand nach Auffassung der Verwaltung fort, legt der Oberbürgermeister nochmals Widerspruch ein; anschließend geht die Angelegenheit an die Kommunalaufsicht. Diese ist bereits informiert worden und teilt mit, dass sie den Vorgang zur Kenntnis nimmt und an ihrer bereits übermittelten Rechtsauffassung festhält, wonach erhebliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Einstellungsstopps bestehen.
Ungeachtet der formalen Verfahrensfragen will die Verwaltung die Personalsituation mit dem Stadtrat umfassend erörtern. Den geäußerten Wünschen wird entsprochen, indem der Stellenplan noch in diesem Jahr frühzeitig in die Beratung des Hauptausschusses und des Finanzausschusses eingebracht wird. Dadurch soll ermöglicht werden, den Stellenplan im Detail zu prüfen und Fragen oder Unklarheiten gemeinsam zu erörtern, um zu gemeinsamen Lösungen zu gelangen. Abschließend äußert Herr Radünzel die Hoffnung auf eine Entscheidung, die zu einer Wiederherstellung rechtmäßiger Verhältnisse führt.