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Herr Albrecht weist vor Beginn der Einwohnerfragestunde auf die datenschutz- und verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen hin. Er erklärt, die gestellten Fragen werden unter Nennung des Namens in die veröffentlichte Niederschrift aufgenommen; auf die Nennung kann verzichtet werden, wenn Name und Wohnort anschließend persönlich mitgeteilt werden. Ferner werden Tonaufnahmen unter Einsatz einer KI-gestützten Protokollierungssoftware ausschließlich zur Erstellung der Niederschrift verarbeitet; die Fragestellung am Mikrofon gilt als Zustimmung. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Stadt Wernigerode zu entnehmen.

 

Frau Hamecher aus Wernigerode schildert einen Vorfall vor dem Hauptgebäude des Gymnasiums Wernigerode. Sie berichtet, die Deutschlandfahne sei beschädigt worden; ihr sei im Sekretariat mitgeteilt worden, das Schloss sei geknackt, die Fahne heruntergezogen und abgeschnitten worden. Der Landkreis sei informiert worden. Bei der Polizei sei ihr gesagt worden, es handele sich um Diebstahl und Sachbeschädigung; eine Anzeige wegen „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ sei nicht aufgenommen worden. Auf Nachfrage erklärt Frau Hamecher, ihre Frage an die Stadträte sei, ob der Vorfall lediglich als allgemeine Straftat oder als politischer Vorgang bewertet werde.

 

Herr Kascha erklärt für die Verwaltung, Frau Hamecher habe selbst dargelegt, dass die zuständigen Stellen informiert seien. Aus seiner Sicht ist der Sachverhalt nüchtern als Sachbeschädigung einzuordnen. Polizei und Gymnasium Wernigerode sind informiert; da das Gymnasium in Trägerschaft des Landkreises Harz steht, geht er davon aus, dass auch der Landkreis informiert ist und die Anzeige zu erstatten hat. Seitens der Verwaltung wird ergänzend angeboten, den Sachverhalt nochmals an den Landkreis weiterzugeben. Damit ist die Angelegenheit aus Sicht der Stadt Wernigerode erledigt.

 

Herr Albrecht weist für das Protokoll darauf hin, dass die Einrichtung nunmehr „Gymnasium Wernigerode“ heißt.

 

Herr Wohlmacher erklärt, seine Fragen beziehen sich auf frühere Verkehrseinschränkungen an der Halberstädter Chaussee/Ecke Otto-von-Guericke-Straße. Der Radweg ist für den Fuß- und Rollstuhlverkehr gesperrt gewesen. Er fragt erstens, wie künftig vermieden wird, dass Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung durch Baustellen vom selbstbestimmten Leben ausgeschlossen werden, zweitens, wie bei Projekten des Ordnungsamtes im Zusammenhang mit Straßensperrungen eine barrierefreie Verkehrsplanung gewährleistet wird, und drittens, weshalb betroffene Personen oder Gremien wie der Beirat nicht beteiligt oder befragt werden.

 

Herr Dorff erklärt, dass die Angelegenheit schriftlich beantwortet wird.

 

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Beschluss
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