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Herr Dorff führt in die Beschlussvorlage ein und erläutert, dass eine Ehrenamtskarte eingeführt werden soll, die in Verbindung mit einem Lichtbildausweis Vergünstigungen oder kostenfreien Eintritt für ehrenamtlich tätige Menschen ermöglicht.

 

Frau Barner fragt, ob sich die Regelung ausschließlich auf Vereine bezieht, da auch Stadträte ehrenamtlich tätig sind und es Ehrenamtliche gibt, die weder einer Partei noch einem Verein angehören.

 

Herr Dorff führt aus, dass die Antragstellung gemäß Paragraph 6, Absatz 2 der Richtlinie über Vereine, Organisationen oder Initiativen erfolgt, in denen die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird. Ziel ist es, die Regelung möglichst breit zu fassen, da nicht alle Ehrenamtlichen in Vereinsstrukturen eingebunden sind.

 

Herr Schatz äußert Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung und verweist auf mögliche Schwierigkeiten bei der Bestätigung der Mindeststunden, insbesondere wenn diese auf mehrere Vereine verteilt sind. Er plädiert für eine digitale Antragstellung, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

 

Herr Dorff betont, dass die Unterschrift der Vereinsvorstände erforderlich ist, um die Angaben der Antragsteller zu bestätigen. Er erklärt, dass ein Formblatt im Netz bereitgestellt wird, welches ausgefüllt und anschließend in Papierform eingereicht werden muss.

 

Frau Barner betont die Notwendigkeit, das Ehrenamt zu stärken, äußert jedoch Zweifel an der Entscheidungsreife des Vorschlags. Sie kritisiert unter anderem den fehlenden Rechtsanspruch auf Ersatz bei Verlust der Karte und fordert eine gründlichere Ausarbeitung.

 

Herr Dorff entgegnet, dass die Kostenpflicht für Ersatzkarten aufgrund des entstehenden Verwaltungsaufwands gerechtfertigt ist, zeigt sich jedoch offen für Änderungsanträge.

 

Herr Schulze erkundigt sich nach der geschätzten Anzahl der potenziellen Karteninhaber.

 

Frau Lisowski gibt an, dass keine genauen Zahlen vorliegen, sie jedoch mit mindestens 100 Ehrenamtlichen rechnen, die die Karte erhalten können.

 

Herr Dorff ergänzt, dass in Quedlinburg zu Beginn etwa 20 Karten ausgegeben wurden und er mit einer niedrigen dreistelligen Zahl für Wernigerode rechnet.

 

Herr Schatz äußert Bedenken, dass die Einführung der Karte den Arbeitsaufwand für Vereinsvorstände erhöhen könnte. Er schlägt vor, zunächst mit einer begrenzten Anzahl von Vereinen zu sprechen, um die Umsetzbarkeit zu prüfen.

 

Frau Lisowski entgegnet, dass die Bestätigung der Stunden durch die Vorstände keine große Belastung darstellt, da lediglich die geleisteten Stunden bestätigt werden müssen, ohne eine Begründung abzugeben.

 

Frau Barner fragt, ob Stadträte, die zusätzlich Vereinsarbeit leisten, Anspruch auf die Karte haben.

 

Herr Dorff bestätigt dies, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Frau Lisowski erläutert, dass die Mindeststundenzahl für Erwachsene auf 150 Stunden und für Kinder und Jugendliche auf 75 Stunden festgelegt wurden, was im Vergleich zu anderen Modellen bereits eine Reduzierung darstellt.

 

Frau Lande schlägt vor, die Einführung der Karte zunächst als Probelauf für ein Jahr zu gestalten, um mögliche Schwächen zu identifizieren und nachbessern zu können.

 

Herr Dorff zeigt sich offen für diesen Vorschlag und bietet an, den Passus zum Rechtsanspruch aus der Vorlage zu streichen und einen Evaluierungszeitraum einzuführen.

 

Herr Schatz und Frau Barner sprechen sich für eine Vertagung der Entscheidung aus, um weitere Überlegungen anzustellen und Änderungsanträge einzubringen.

 

Frau Buller-Dornfeld unterstützt diesen Antrag und regt an, mit Vereinsvorsitzenden ins Gespräch zu kommen, um deren Einschätzungen einzuholen.

 

Der Antrag auf Vertagung wird schließlich abgestimmt und angenommen.

 

Abstimmungsergebnis Vertagung: 8 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen  1 Enthaltung

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Beschluss
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