Herr Baake leitet zu Tagesordnungspunkt 6 über, der die Einführung einer Ehrenamtskarte gemäß Vorlage 037/2026 betrifft.
Herr Dorff erläutert, dass die Ehrenamtskarte eine Initiative sei, die parallel zu Vorhaben auf Landes- und Landkreisebene sowie in der Stadt Quedlinburg umgesetzt werde. Ziel sei es, ein eigenes Angebot zu schaffen, das nach ein- bis eineinhalb Jahren evaluiert werden solle, um mögliche Anpassungen vorzunehmen.
Die Anforderungen für den Erhalt der Karte seien bewusst niedriger angesetzt als in anderen Modellen: 150 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit für Erwachsene und 75 Stunden für Jugendliche statt 200 oder 250 Stunden. Herr Dorff betont, dass es sich um einen Testlauf handele, um die Nachfrage und die Umsetzbarkeit zu prüfen. Im Kulturausschuss wurde die Beschlussvorlage vertagt. Er verweist auf eine Änderungsvorlage von Herrn Schatz, die eher redaktionelle Anpassungen enthalte, jedoch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen.
Herr Schatz führt aus, dass er die Initiative grundsätzlich befürworte. Er plädiert jedoch dafür, den Antrag auf die Ehrenamtskarte digitalisiert abzuwickeln, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Zudem schlägt er vor, dass die Antragstellung nicht durch die Vereinsvorstände, sondern durch die ehrenamtlich Tätigen selbst erfolgen solle. Die Vereinsvorstände müssten lediglich die Mitgliedschaft und die Erfüllung der Voraussetzungen bestätigen. Herr Schatz begründet dies mit der Entlastung der Vereinsvorstände, die ohnehin stark gefordert seien.
Herr Dorff zeigt sich offen für den Vorschlag von Herrn Schatz und erklärt, dass die Verwaltung sich hierzu noch nicht abschließend abgestimmt habe. Er hält die vorgeschlagene Änderung jedoch für sinnvoll, da sie die Arbeit der Vereinsvorstände erleichtere. Die Stadt werde sich bei der Prüfung der Anträge auf die Plausibilität der Angaben und die Unterschrift der Vereine verlassen.
Frau Gorr unterstützt den Vorschlag von Herrn Schatz und weist darauf hin, dass es in manchen Vereinen schwierig sei, die geleisteten Stunden der Mitglieder genau zu erfassen. Sie fragt, wie mit Vereinen umzugehen sei, die keine klaren Mitgliedsstrukturen hätten oder bei denen die Vorstände selbst die Hauptarbeit leisteten.
Herr Dorff stellt klar, dass Vorstände nicht von der Ehrenamtskarte ausgeschlossen seien, sofern sie die Voraussetzungen erfüllten. Die Stadt werde sich auf die Plausibilität der Angaben und die Unterschrift der Vereine verlassen, wobei eine strafrechtliche Relevanz bei falschen Angaben bestehe.
Frau Buller-Dornfeld begrüßt den Vorschlag von Herrn Schatz und fragt, inwieweit ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen außerhalb der Stadt Wernigerode berücksichtigt würden.
Herr Dorff erklärt, dass die Ehrenamtskarte auf Tätigkeiten innerhalb der Stadt Wernigerode beschränkt sei. Für Tätigkeiten in anderen Kommunen seien diese oder der Landkreis zuständig.
Frau Gorr regt an, dass die Bürgermeister und Oberbürgermeister des Landkreises sich zu einer gemeinsamen Abstimmung über die Ehrenamtskarte verständigen sollten.
Herr Dorff erläutert, dass es bereits Gespräche gegeben habe, diese jedoch noch nicht zu konkreten Ergebnissen geführt hätten.
Herr Baake schlägt vor, den Änderungsantrag von Herrn Schatz noch einmal auszuführen, um eine Abstimmung zu ermöglichen. Frau Gorr spricht sich jedoch für eine Vertagung aus, damit die Fraktionen den Änderungsantrag beraten können.
Herr Baake stellt daraufhin den Antrag auf Vertagung. Dieser wird mit 5 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.