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TOP 11 - 2. Satzung zur Änderung der Altstadtsatzung der Stadt Wernigerode hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss des überarbeiteten zweiten Entwurfes § 8 Abs. 4 der Altstadtsatzung, einer Gestaltungssatzung der Stadt Wernigerode
Wortprotokoll ...
Änderungsvorlagen:
034/01/2025 (Herr Thurm)
034/02/2025 (Herr Schatz) aktualisiert
034/03/2025 (Herr Bergmann)
034/04/2025 (Herr Schatz)
Bau- und Umweltausschuss:
034/02/2025 7 Ja-Stimmen 1 Enthaltung
034/03/2025 4 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen
034/2025 7 Ja-Stimmen 1 Enthaltung
Die Änderungsvorlage 034/01/2025 wurde von der Verwaltung übernommen und in die von der Stadt Wernigerode vorgeschlagene Satzungsänderung eingearbeitet.
Die Änderungsvorlage 034/03/2025 wurde vom Einreicher zurückgezogen.
Herr Albrecht leitet den Tagesordnungspunkt 11 ein und übergibt Herrn Kramer das Wort.
Herr Kramer erläutert, dass die Diskussion über die Altstadtsatzung bereits seit vier Jahren andauere und verschiedene Formate genutzt worden seien, um eine Einigung zu erzielen und die Anzahl der Änderungsvorlagen zu begrenzen.
Er betont, dass die vorgelegte Ursprungsvorlage eine rechtssichere Variante darstelle, die sowohl den Bürgerinteressen als auch den rechtlichen Anforderungen entspreche. Diese Vorlage berücksichtige unter anderem die Aufhebung von Sichtachsen zum Schloss sowie neue Möglichkeiten hinsichtlich Materialität und Symmetrie von Anlagen.
Er hebt hervor, dass weder im Innenverhältnis der Satzung noch im Außenverhältnis zur Landesbauordnung Konflikte zu erwarten seien, wenn die Ursprungsvorlage beschlossen werde.
Herr Kramer weist darauf hin, dass sämtliche Änderungsvorlagen rechtliche Mängel aufwiesen, die zu Widersprüchen mit der Landesbauordnung und den Vorgaben für Gestaltungssatzungen führen könnten. Er warnt, dass eine Mehrheit für die Änderungsvorlagen zu einer erneuten, langwierigen Diskussion führen könnte, die den Abwägungsprozess um Jahre verzögern würde.
Er appelliert an die Anwesenden, die Ursprungsvorlage als Kompromisslösung zu unterstützen, da diese Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleiste und Konflikte mit übergeordneten Behörden vermeide.
Er betont, dass erneuerbare Energien in der Altstadt nur begrenzt umsetzbar seien und diese eher in Gewerbe- und Industriegebieten gefördert werden könnten. Abschließend verweist er darauf, dass er diese Position bereits in den zuständigen Ausschüssen vertreten habe und warnt vor den Risiken einer erneuten Verzögerung.
Herr Sciborski meldet sich und richtet eine Rückfrage an Herrn Kramer. Er erkundigt sich, inwiefern Rechtsunsicherheiten bestünden, wenn die Stadtteile Nöschenrode und Hasserode aus der Satzung herausgenommen würden.
Herr Kramer antwortet, dass eine Zonierung, wie sie in der Variante B der Vorlage enthalten sei, die Komplexität der Satzung erheblich erhöhe. Er gibt zu bedenken, dass eine solche Regelung für die Bürger schwer verständlich sei und die Übersichtlichkeit der Altstadtsatzung beeinträchtigen würde.
Herr Kramer erläutert, dass die bestehende Rechtsunsicherheit insbesondere in Bezug auf die Landesbauordnung und die Vorgaben für Gestaltungssatzungen problematisch sei.
Er führt aus, dass in der Landesbauordnung klar geregelt sei, dass ausschließlich ortsübliche Materialien in Gestaltungssatzungen vorgeschrieben werden dürften. Photovoltaikanlagen im sichtbaren Bereich seien jedoch nicht als ortsüblich anzusehen.
Aus diesem Grund schlägt er vor, PV-Anlagen auf den nicht sichtbaren Bereich, insbesondere von Straßen, Plätzen wie dem Marktplatz und dem Nikolaiplatz, zu begrenzen. Er betont, dass klare Spielregeln notwendig seien, damit Bürger wüssten, woran sie seien. Andernfalls könne es zu Missverständnissen kommen, bei denen Bürger fälschlicherweise annähmen, PV-Anlagen könnten überall installiert werden.
In der Folge könnten diese in der Individualprüfung aufgrund der Landesbauordnung abgelehnt werden, was letztlich den Bürger benachteilige. Herr Kramer plädiert dafür, die Altstadtsatzung nicht durch Änderungen zu gefährden, die möglicherweise zu ihrer vollständigen Aufhebung führen könnten.
Herr Sciborski stellt die Frage, ob die Stadtteile Nöschenrode und Hasserode zur Altstadt gehörten.
Herr Kramer bestätigt dies und führt aus, dass sowohl die Friedrichstraße als auch die Nöschenröder Straße zum Geltungsbereich der Altstadtsatzung zählten.
Herr Sciborski nimmt diese Information zur Kenntnis.
Herr Bergmann betont, dass die vorliegenden Änderungsvorlagen, insbesondere die von Siegfried Siegel, das Ergebnis eines intensiven Prozesses seien, in dem gemeinsame Regelungen erarbeitet wurden.
Er hebt hervor, dass es in den Stadtteilen Nöschenrode und Hasserode einfacher möglich sein müsse, Solarenergie zu nutzen, auch wenn dort Denkmäler vorhanden seien. Er plädiert dafür, dass jeder Bürger die Möglichkeit haben solle, eine eigene Solaranlage zu errichten, um den erzeugten Strom selbst nutzen zu können.
Dabei verweist er auf die Notwendigkeit einer farblichen Gestaltung, die sich an der vorhandenen Dachhaut orientiere, um die Kosten und den Aufwand zu minimieren. Er wirbt ausdrücklich für die Annahme der Änderungsvorlagen, da diese eine Erleichterung für die Bürger darstellten.
Herr Boks erklärt, dass seine Fraktion der Ursprungsvorlage zustimmen werde, da diese unter Berücksichtigung der Änderungsvorlage von Hendrik Thurm entstanden sei. Er hebt hervor, dass diese Vorlage eine Balance zwischen Ästhetik und Fortschritt in der Altstadt wahre.
Er äußert Verständnis für die Überlegungen von Herrn Bergmann, betont jedoch, dass unterschiedliche Herangehensweisen innerhalb des Geltungsbereichs der Altstadtsatzung nicht zulässig seien. Er argumentiert, dass die Regelungen einheitlich sein müssten, um Widersprüche zu vermeiden, und spricht sich daher gegen die Änderungsvorlagen aus.
Herr Schatz weist darauf hin, dass die Vorlage der Verwaltung und die gemeinsam vom Bündnis für Wernigerode und der FDP eingebrachte Vorlage in großen Teilen übereinstimmten. Er hebt hervor, dass ihre Vorlage einfacher sei, da sie Solarpaneele unter der Bedingung zulasse, dass diese sich nicht vom Untergrund abheben.
Er widerspricht den rechtlichen Bedenken, die seiner Meinung nach übertrieben dargestellt würden, und betont, dass die Zulassung von Solarpaneelen rechtssicher sei, wenn die Materialien in der Altstadtsatzung verankert würden. Er verweist auf die Entwicklungen der letzten Jahre, die den Vorrang des Denkmalschutzes vor der Nutzung von Solarenergie relativiert hätten, und plädiert für die Annahme der Änderungsvorlagen.
Herr Kramer stellt klar, dass die rechtlichen Konflikte weniger den Denkmalschutz beträfen, sondern vielmehr die Landesbauordnung, die konkrete Vorgaben für die Gestaltungssatzung mache.
Er betont, dass Planungssicherheit für alle Beteiligten gewährleistet sein müsse und dass die vorgeschlagenen Änderungen möglicherweise nicht mit der Bauordnung vereinbar seien. Er warnt davor, dass die Träger öffentlicher Belange und Behörden die Satzung aufgrund dieser Konflikte erneut beanstanden könnten.
Er spricht sich daher für die Ursprungsvorlage aus, da diese rechtssicher sei und den Bürgern eine klare und verständliche Regelung biete.
Herr Kramer führt aus, dass der Denkmalschutz nicht das zentrale Thema der Diskussion sei, sondern vielmehr die ästhetische Frage, wie mit der Altstadt umgegangen werden solle und inwieweit die Dachlandschaft als schützenswert betrachtet werde.
Er verweist auf Städte wie Quedlinburg und Goslar, die ihre Altstädte als Weltkulturerbe anerkennen ließen, um mehr Gäste anzuziehen. Dennoch betont er, dass Wernigerode, ohne diesen Status, die meisten Gäste verzeichne.
Er plädiert dafür, ein gewisses Selbstverständnis im Umgang mit dem Denkmalschutz zu bewahren, stellt jedoch klar, dass dies nicht das entscheidende Kriterium sei. Vielmehr liege der Fokus auf rechtlichen Konflikten mit der Landesbauordnung, die in den vergangenen vier Jahren bereits intensiv diskutiert worden seien. Er spricht sich gegen eine weitere Verzögerung der Diskussion aus.
Herr Dr. Bosse richtet eine Rückfrage an Herrn Kramer und erkundigt sich, ob es Signale oder Kommunikation seitens des Bauministeriums gebe, da die Landesbauordnung als Hindernis für Änderungen genannt werde.
Herr Kramer bestätigt, dass es sowohl Telefonate als auch persönliche Gespräche mit Vertretern auf Landesebene gegeben habe. Diese hätten wiederholt darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche Vorlage rechtssicher sei und Abweichungen rechtliche Anfechtungen nach sich ziehen könnten.
Er erläutert, dass die Landesvertreter regelmäßig betonten, dass die Satzung mit den Landesregelungen harmonieren müsse, um rechtlich Bestand zu haben.
Schriftliche Stellungnahmen des Landes aus früheren Prozessen lägen vor und würden voraussichtlich in gleicher Form erneut eingereicht. Er warnt eindringlich vor Änderungen, die gegen die Landesbauordnung verstoßen könnten, und wirbt für die ursprüngliche Vorlage, um einen Zwischenschritt im Sinne der Bürger zu erreichen.
Herr Mänz erkundigt sich, ob die fünf Ortsteile in die aktuelle Diskussion über die Altstadtsatzung eingebunden seien oder ob sie eigenständig agieren könnten.
Herr Kramer erklärt, dass die Ortsteile in dieser Hinsicht völlige Freiheit hätten, zu handeln, wie sie es für richtig hielten.
Er führt aus, dass die Altstadtsatzung lediglich für den Kernbereich von Wernigerode gelte, den er grob als Fußgängerzone und angrenzende Seitenstraßen bis zur Friedrichstraße und Nöschenröder Straße beschreibt.
Er ergänzt, dass die letzte Gestaltungssatzung für die Ortsteile mit der Eingemeindung von Reddeber aufgehoben worden sei. In diesem Zusammenhang erwähnt er, dass einige Reddeberaner während Ortsbegehungen, an denen er selbst teilgenommen habe, bedauert hätten, dass es keine Gestaltungssatzung mehr gebe, und den Wunsch geäußert hätten, eine solche wieder einzuführen.
Er betont, dass derzeit Gestaltungssatzungen nur für den Kernbereich von Wernigerode existierten.
Herr Mänz bedankt sich für die Ausführungen und regt an, das Thema in einer separaten Beratung mit den Ortsteilen erneut aufzugreifen. Herr Kramer signalisiert seine Bereitschaft, dies zu unterstützen.
Herr Bergmann verweist darauf, dass Herr Kramer ausführlich die Risiken dargestellt habe. Er hebt jedoch hervor, dass die Politik die Bedeutung von Photovoltaikanlagen anerkenne und auf diese eingehe.
Herr Bergmann weist darauf hin, dass ein Runderlass des Ministeriums in Magdeburg existiere, der die Priorität von Photovoltaikanlagen gegenüber dem Denkmalschutz betone.
Er führt aus, dass dieser Erlass ein klares Signal der politischen Unterstützung für Solaranlagen darstelle und den Denkmalschutz schrittweise zurückstelle. Dabei verweist er auf mögliche Auslegungen und Richtlinien, die jedoch die grundsätzliche Aussage des Erlasses nicht infrage stellen.
Herr Boks widerspricht dieser Darstellung und stellt klar, dass es zwar nicht mehr ausgeschlossen sei, in denkmalgeschützten Bereichen Photovoltaikanlagen zu installieren, jedoch sei es unzutreffend, dass der Denkmalschutz grundsätzlich hinter den Fortschritt zurücktrete.
Herr Kramer ergänzt die Diskussion, indem er darauf hinweist, dass der eigentliche Konflikt nicht im Bereich des Denkmalschutzes liege, sondern in den bauordnungsrechtlichen Vorgaben.
Er erläutert, dass die Altstadtsatzung sowie die Gestaltungssatzung den rechtlichen Rahmen vorgäben, der zu Konflikten führe. Diese Vorgaben seien juristisch bindend und stellten die zentrale Herausforderung dar, die derzeit nicht überwunden werden könne.
Frau Vehlhaber erläutert, dass eine Gestaltungssatzung nicht ausschließlich die Farbgebung betreffe, sondern auf der Bauordnung basiere, insbesondere auf § 85 der Bauordnung.
Sie betont, dass Gestaltungssatzungen auch dann rechtlich übergeordnet seien, wenn Photovoltaikanlagen verfahrensfrei gestellt seien. Neue Regelungen innerhalb der Satzung müssten sich aus dem Bestand ableiten, was bedeute, dass beispielsweise kleinteilige Dachziegel nicht durch großflächige Platten ersetzt werden könnten.
Dies widerspreche dem Grundgedanken einer historischen Altstadt und beeinträchtige das Erscheinungsbild, das für den Tourismus und die wirtschaftliche Grundlage der Stadt von zentraler Bedeutung sei.
Sie hebt hervor, dass die Gestaltungssatzung unabhängig vom Denkmalschutz agiere, jedoch ähnliche Ziele verfolge, wie etwa den Erhalt von Ziegeldächern mit spezifischer Profilierung oder Schieferdächern mit traditionellen Verlegetechniken.
Frau Vehlhaber führt weiter aus, dass die Stadt Wernigerode von ihrer historischen Altstadt und dem Tourismus lebe, weshalb das Erscheinungsbild als Schutzgut bewahrt werden müsse.
Sie verweist darauf, dass es bisher keine Widersprüche aus der Bürgerschaft gegeben habe und alle Anträge in den letzten Jahren einvernehmlich geregelt worden seien. Sie betont, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung vorhanden sei und Lösungen gemeinsam gefunden würden.
Zudem sei es rechtlich nicht möglich, die Seitentäler anders zu behandeln als die Innenstadt, da der Geltungsbereich der Satzung einheitlich sei. Eine rechtliche Prüfung habe ergeben, dass eine differenzierte Behandlung der Gebiete die Satzung angreifbar machen könnte.
Frau Vehlhaber berichtet, dass sie in Kontakt mit dem Landesverwaltungsamt stehe und dort Rücksprache gehalten habe. Es sei ihr bestätigt worden, dass die aktuelle Vorgehensweise rechtlich abgesichert sei.
Sie erklärt, dass die Bürger wüssten, dass Photovoltaikanlagen in nicht einsehbaren Bereichen zugelassen seien, während sie in sichtbaren Bereichen farblich angepasst werden müssten, um das Gesamtbild der Altstadt zu wahren.
Sie betont, dass die Kleinteiligkeit der Dachlandschaft erhalten bleiben müsse, da dies ein prägendes Merkmal sei.
Frau Vehlhaber weist darauf hin, dass viele Bürger nicht über die Einhaltung von Abstandsflächen und andere baurechtliche Vorgaben informiert seien. Sie betont, dass die Verantwortung für die Einhaltung dieser Regelungen bei den Privatpersonen liege, da die Baugenehmigungsbehörde diese Aufgaben nicht mehr übernehme.
Sie nennt als Beispiele die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen, die Überprüfung elektrischer Leitungen und die Statik von Gebäuden. Sie hebt hervor, dass auch Firmen, die Photovoltaikanlagen installieren, nicht immer rechtlich geschult seien, was die Verantwortung der Bürger zusätzlich erhöhe.
Abschließend geht Frau Vehlhaber auf die Regelungen in den umliegenden Dörfern ein. Sie stellt klar, dass es dort keine Altstadtsatzung gebe, jedoch Bebauungspläne mit örtlichen Bauvorschriften existierten, die ebenfalls das Ziel verfolgten, das Ortsbild zu bewahren.
Sie führt aus, dass regionale Besonderheiten, wie beispielsweise schwarze Dachziegel in Hessen oder Reetdächer an der Ostsee, ein prägendes Merkmal der jeweiligen Region darstellten. Sie betont, dass es nicht ausreiche, lediglich auf die Farbgebung abzustellen, da dies die Originalsubstanz nicht ersetze.
Herr Dr. Bosse äußert, dass die Argumente von Herrn Kramer und Frau Vehlhaber beeindruckend seien und er diesen nicht widersprechen könne.
Herr Dr. Bosse führt aus, dass er einen historischen Vergleich anstellen möchte, um die aktuelle Diskussion in einen größeren Kontext zu setzen. Er verweist darauf, dass vor 200 oder 300 Jahren Ratsmitglieder vermutlich ähnliche Debatten über neue Materialien und Farben geführt hätten, die heute als selbstverständlich gelten.
Er plädiert dafür, den Zeitgeist zu berücksichtigen und Mut für Veränderungen zu entwickeln, die in der Zukunft möglicherweise als normal angesehen würden. Dabei verweist er auf die Entwicklung der Dachlandschaften und die Möglichkeit, dass heutige Entscheidungen langfristig eine neue Normalität schaffen könnten.
Herr Boks widerspricht Herrn Dr. Bosse und betont, dass es in der aktuellen Diskussion nicht um Mut für Fortschritt gehe, sondern um die Abwägung zwischen Ästhetik und Veränderung in der Altstadt.
Er warnt davor, den Charakter der Altstadt durch zu weitreichende Änderungen zu gefährden, da diese nicht rückgängig gemacht werden könnten. Er spricht sich dafür aus, die ursprüngliche Vorlage beizubehalten, um die Balance zwischen Fortschritt und Erhalt der historischen Stadtlandschaft zu wahren.
Herr Schatz stellt klar, dass die Diskussion sich nicht um Dachfenster, Plastefenster oder andere bauliche Veränderungen drehe, sondern um die Möglichkeit, Solarpaneele in Dachfarbe zur Eigenstromerzeugung zuzulassen.
Er unterstützt die Position von Herrn Dr. Bosse, dass sich das Leben und die Anforderungen an die Stadtentwicklung entsprechend der aktuellen Herausforderungen, wie steigenden Energiepreisen, anpassen müssten. Er betont die Bedeutung einer unbürokratischen Lösung für die Bürgerinnen und Bürger der Innenstadt und sieht in der Zulassung von Solarpaneelen in Dachfarbe keine ästhetische Beeinträchtigung der Altstadt.
Frau Walter hebt die Bedeutung des Tourismus für die Stadt hervor und betont, dass die Erhaltung der Stadt- und Dachlandschaft essenziell sei, um den Tourismus zu fördern. Sie verweist darauf, dass die Stadt früher von anderen Wirtschaftszweigen lebte, heute jedoch stark auf den Tourismus angewiesen sei, weshalb die optische Integrität der Altstadt bewahrt werden müsse.
Frau Vehlhaber weist darauf hin, dass die bestehende Gestaltungssatzung der Stadt bereits eine der besten sei und Photovoltaikanlagen sowie Solaranlagen von Anfang an berücksichtigt habe.
Sie betont, dass die Landesbauordnung kürzlich novelliert worden sei, ohne die Wirksamkeit der Gestaltungssatzung einzuschränken. Sie warnt davor, die Satzung nach Belieben zu ändern, da dies rechtliche Konflikte mit der Landesbauordnung hervorrufen könnte.
Herr Winkelmann berichtet aus dem Bauausschuss, dass die Änderungsvorlage von Herrn Schatz mit sieben Ja-Stimmen und einer Enthaltung angenommen worden sei. Er plädiert dafür, dieser Vorlage zu folgen, da sie einen Kompromiss zwischen Mut zur Veränderung und dem Erhalt der Altstadt darstelle. Er spricht sich gegen weitergehende Änderungen aus, die über diese Vorlage hinausgehen.
Herr Kramer betont, dass es bei der Diskussion nicht um die Haltung einzelner Verwaltungsmitarbeiter gehe, sondern um die Schaffung einer rechtssicheren Gestaltungssatzung.
Er warnt vor einem Worst-Case-Szenario, bei dem die gesamte Satzung aufgrund von Konflikten mit der Landesbauordnung anfechtbar werden könnte. Er verweist auf frühere technische Innovationen, wie Antennenanlagen, die sich optisch negativ auf die Dachlandschaft ausgewirkt hätten, und spricht sich gegen sichtbare Solaranlagen aus.
Herr Böttger äußert sich kritisch zu möglichen weitreichenden Änderungen in der Stadtgestaltung und verweist auf die Orangerie als Beispiel für eine Entwicklung, die nicht wieder rückgängig gemacht werden könne. Er plädiert dafür, die Stadtlandschaft nicht zu stark zu verändern.
Herr Schult fordert mehr Respekt im Umgang miteinander und äußert sich kritisch zur Zulassung von Solarpaneelen auf Dächern. Er verweist auf die historische Verantwortung, die Altstadt in ihrem ursprünglichen Zustand zu bewahren, und erinnert an die Bemühungen früherer Generationen, die Stadt trotz schwieriger Bedingungen zu erhalten.
Er spricht sich entschieden gegen die Zulassung von Solarpaneelen aus, da dies langfristig zu unerwünschten Veränderungen führen könnte.
Herr Albrecht stellt fest, dass ein Antrag auf Beendigung der Diskussion vorliegt. Da keine Gegenrede erfolgt, wird die Abstimmung per Handzeichen durchgeführt. Die Mehrheit stimmt für den Abbruch der Diskussion, es gibt keine Gegenstimmen oder Enthaltungen. Herr Albrecht erklärt, dass die Diskussion damit beendet ist.
Herr Albrecht stellt die Änderungvorlage 034/02/2025 zur Abstimmung.
19 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen
Herr Albrecht stellt die Änderungsvorlage 034/04/2025 zur Abstimmung.
22 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 5 Enthaltungen
Beschluss ...
Beschluss
1. Der Vorentwurf i. d. F. vom 22.05.2023 wurde gemäß § 85 Abs. 3 BauO LSA in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB (30-tägige Auslegung) frühzeitig öffentlich ausgelegt und der vorliegende Entwurf (Punkt 3) i.d.F. vom 10.10.2025 wird, unter Berücksichtigung der Einwände aus der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung, gebilligt.
2. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Satzung berührt werden, wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme gegeben, ebenso den Bürgern nach § 3 Abs. 2 und 3 BauGB.
3. Neue Formulierung des § 8 Abs. 4 der Altstadtsatzung:
„Das Anbringen von Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen und ähnlichen zweckgebundenen technischen Anlagen auf Dächern ist gestattet, wenn die Farbe der technischen Anlage dem Bestand bzw. Untergrund angepasst ausgeführt wird.
Die technischen Anlagen dürfen keine metallisch glänzenden Rahmen oder ähnliches aufweisen. Weiterhin sind nur symmetrisch bzw. rechteckig aufgebaute Anlagen zulässig. Dachüberstände sind nicht zu überbauen.
Der Schlosskomplex mit seinen Flächen und der Außenhaut der Gebäude ist eines der herausragenden Baudenkmale Sachsen-Anhalts und daher von den vorab genannten technischen Anlagen freizuhalten.
Baudenkmale in der Stadt Wernigerode, mit nicht öffentlich einsehbaren Anbringungsorten unterliegen einer Einzelfallprüfung.“
