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Bau- und Umweltausschuss:

8 Ja-Stimmen

 

 

Zum Tagesordnungspunkt 12, der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nummer 78 „Wohngebiet Storchmühle“ im beschleunigten Verfahren, wird der Billigungs- und Auslegungsbeschluss mit der Vorlage 30/2026 behandelt.

 

Frau Walter äußert Bedenken hinsichtlich des Baumbestands im Gebiet der Storchmühle. Sie gibt an, dass nach der Bebauung nur zehn größere Bäume erhalten bleiben würden, was sie für unzureichend hält. Sie äußert die Sorge, dass trotz des Fällverbots von März bis Oktober durch Ausnahmegenehmigungen dennoch Fällungen vorgenommen werden könnten.

 

Frau Walter bittet Herrn Kramer um eine Zusicherung, dass solche Ausnahmegenehmigungen abgelehnt oder zumindest dem Stadtrat vorgelegt werden, um mögliche Änderungen anzuregen.

 

Herr Kramer erläutert, dass die in den grafischen Darstellungen abgebildete Anzahl von Bäumen die Bestandsbäume umfasse, die erhalten bleiben müssten. Zusätzlich würden Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen sowie weitere Pflanzungen, die in den entsprechenden Fachbeiträgen festgelegt seien, hinzukommen.

 

Er betont, dass sich die Diskussion derzeit nicht auf den Satzungsbeschluss beziehe, sondern auf den Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Weiterhin versichert er, dass in der aktuellen Wachstumsperiode bis Ende Oktober keine Fällarbeiten durchgeführt würden.

 

Diese Vorgabe sei auch im Artenschutzbeitrag als Auflage festgehalten. Er weist darauf hin, dass es sich hierbei nicht nur um Grünschnitt, sondern auch um den Abriss von Gebäuden handele.

 

In den betroffenen Gebäuden seien Tierarten festgestellt worden, die sich erst zur Winterzeit zurückziehen würden. Aus diesem Grund könnten sowohl Abrissarbeiten als auch Grünschnitte erst im Winter durchgeführt werden.

 

Er betont, dass diese Maßnahmen nicht vor dem Satzungsbeschluss erfolgen würden.

 

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Beschluss 092/2025 „Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 78 „Wohngebiet Storch­mühle“ im beschleunigten Verfahren, Billigungs- und Auslegungsbeschluss“ vom 28.10.2025 wird durch diesen Beschluss aufgehoben.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Wohngebiet Storchmühle“ i. d. F. vom 28.02.2026 wird mit der beigefügten Begründung sowie deren Anlagen gebilligt.
  3. Der Entwurf wird mit der Begründung i. d. F. vom 27.02.2026 sowie deren Anlagen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimmen

 

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