Hauptausschuss:
5 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen
Herr Albrecht leitet die Diskussion zum Tagesordnungspunkt 17 ein, der die Aufhebung des Einstellungsstopps mit der Vorlage 020/2026 sowie die Änderung 01 betrifft, und fragt nach Wortmeldungen.
Herr Linde meldet sich und führt aus, dass zwei Anträge vorliegen: einer zur generellen Aufhebung des Einstellungsstopps und ein weiterer zur befristeten Aufhebung. Er betont, dass der Einstellungsstopp ein bewährtes Instrument sei, um kurzfristige Einstellungen zu steuern, was insbesondere im Rahmen der Haushaltskonsolidierung von Bedeutung sei.
Er kritisiert, dass bisher keine umfassenden strukturellen Analysen in Bereichen wie Bauhof, Museum, Bibliothek und Kindertagesstätten erfolgt seien, mit Ausnahme eines Berichts zu den Kindertagesstätten, der Personalüberhänge aufgezeigt habe. Er argumentiert, dass die Aufhebung des Einstellungsstopps, selbst in befristeter Form, den Druck nehme, Prioritäten zu setzen und strukturelle Anpassungen vorzunehmen.
Er kündigt an, gegen die Aufhebung des Einstellungsstopps zu stimmen.
Herr Boks widerspricht den Ausführungen von Herrn Linde und bezeichnet diese als teilweise falsch.
Er weist darauf hin, dass die Verwaltung bereits angekündigt habe, die Überprüfung des Bauhofs extern zu vergeben, weshalb es noch keine Ergebnisse gebe.
Er unterstützt die Änderungsvorlage, da der Einstellungsstopp seiner Ansicht nach mehr Zeit für Diskussionen gekostet habe, als er Nutzen gebracht habe. Er kritisiert, dass der Stadtrat sich zu sehr mit Nachbesetzungen einzelner Stellen beschäftige, anstatt sich auf langfristige Entwicklungskonzepte zu konzentrieren.
Er verweist auf Fortschritte im Bereich der Kindertagesstätten und plädiert dafür, den Einstellungsstopp aufzuheben, um die Verwaltungsarbeit zu erleichtern.
Herr Radünzel widerspricht ebenfalls Herrn Linde und führt aus, dass die Themen Bauhof und Museum bereits im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts behandelt worden seien.
Er verweist auf Untersuchungen, wie die der Hochschule Harz, und betont, dass die Stadtverwaltung bereits Maßnahmen wie die Schließung der Kinderkrippe Auerhahn ergriffen habe. Er hebt hervor, dass die Verwaltung auch ohne Einstellungsstopp Stellenreduzierungen vorgenommen habe und schlägt vor, stattdessen gezielt Sperrvermerke für bestimmte Stellen einzuführen.
Dies würde eine flexiblere und rechtssichere Steuerung ermöglichen und die Belastung der Verwaltung reduzieren. Er weist zudem auf die rechtlichen Probleme des Einstellungsstopps hin, da dieser die allgemeine Verwaltungstätigkeit einschränke.
Herr Kramer appelliert an den Stadtrat, sich aktiv mit der Aufgabenwahrnehmung auseinanderzusetzen, anstatt auf freiwerdende Stellen zu warten, um dann über deren Nachbesetzung zu diskutieren.
Er kritisiert die passive Herangehensweise des Einstellungsstopps und plädiert für eine strukturierte Aufgabenkritik.
Er verweist auf die Stellungnahme der Kommunalaufsicht, die den Einstellungsstopp als problematisch einstuft und darauf hinweist, dass dieser gegen die Hauptsatzung der Stadt verstoße. Er zitiert weiter, dass der Einstellungsstopp die sachgemäße Aufgabenwahrnehmung des Oberbürgermeisters stark einschränke und fordert eine aktive und zielgerichtete Herangehensweise an die Personalplanung.
Herr Thurm äußert, dass die Diskussion um den Einstellungsstopp festgefahren sei, und wirbt für den Änderungsvorschlag seiner Fraktion, der einen Kompromiss darstelle. Er verweist auf die kritischen Hinweise des Landkreises und betont, dass diese nicht ignoriert werden sollten.
Herr Linde entgegnet, dass die Schließung der Kindertagesstätte erst nach einer Anfrage seinerseits zur Auslastung der Einrichtungen erfolgt sei.
Er erläutert, dass der Verwaltungsvorschlag auf eine Anfrage aus dem Rat zurückzuführen sei und nicht eigeninitiativ entstanden sei.
Im Bereich der Bibliotheken habe eine Besichtigung mit Stadträten stattgefunden, bei der die Notwendigkeit eines geplanten Anbaus für die Kinderbibliothek im Wert von 1.000.000 Euro überprüft wurde. Dabei sei festgestellt worden, dass der Bereich Medien, DVDs und CDs in der Bibliothek ausreichend Platz biete, um die Kinderbibliothek ohne größere bauliche Maßnahmen unterzubringen.
Der geplante Anbau könne somit entfallen, was auch eine Reduzierung des Personalbedarfs erleichtere.
Herr Linde führt weiter aus, dass er die Position von Herrn Thurm berücksichtigen wolle, jedoch darauf hinweise, dass auch das Land Sachsen-Anhalt einen Einstellungsstopp habe.
Er schlägt vor, dass die Verwaltung einen Vorschlag erarbeite, welche niedrig vergüteten Stellen vom Einstellungsstopp ausgenommen werden könnten. Insbesondere sollten Elternzeit- und Krankenvertretungen von der Regelung ausgenommen werden. Er plädiert dafür, zunächst mit Sperrvermerken zu arbeiten, bevor der Einstellungsstopp aufgehoben werde.
Frau Leo meldet sich zu Wort und weist darauf hin, dass die Besichtigung der Bibliothek sowie die Untersuchung der Kita-Einrichtungen Bestandteile des Haushaltskonsolidierungskonzepts seien und nicht mit dem Einstellungsstopp in Verbindung stünden.
Sie betont, dass bereits im Jahr 2022 im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts eine Reduzierung um eine Stelle beschlossen worden sei, was in diesem Zusammenhang berücksichtigt worden sei.
Frau Leo erläutert, dass der Stellenplan sowie die Sperrvermerke ausschließlich im Rahmen der Haushaltsplanung und der entsprechenden Beschlussfassung festgelegt werden könnten.
Sie empfiehlt, in der nächsten Haushaltsplanungssitzung, die gemeinsam mit dem Hauptamt durchgeführt werde, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Diese solle interessierten Ratsmitgliedern die Möglichkeit bieten, den Stellenplan zu prüfen und Sperrvermerke unter Berücksichtigung von Vor- und Nachteilen zu diskutieren.
Ziel sei es, in der nächsten Doppelhaushaltsphase die Sperrvermerke im Haushaltsbeschluss zu verankern. Bis zur Genehmigung, die voraussichtlich Mitte 2027 oder im April des darauffolgenden Jahres erfolgen werde, bleibe der Einstellungsstopp bestehen.
Sie weist auf die damit verbundenen Nachteile hin, insbesondere auf den Wissensverlust und die Frustration der Mitarbeitenden, die durch die langen Nachbesetzungszeiten entstünden. Als Beispiel nennt sie die Vollstreckungsstelle, in der fehlende Einarbeitungen zu erheblichen Belastungen für das gesamte Team führten.
Herr Winkelmann äußert sich kritisch zu den Ausführungen von Frau Leo und verweist darauf, dass der Personalausschuss ursprünglich eingerichtet worden sei, um solche Systematiken zu besprechen. Er betont, dass es nicht um einzelne Mitarbeitende der Verwaltung gehe, sondern um die grundsätzliche Diskussion von Systematiken.
Er erinnert daran, dass ein solcher Vorschlag bereits abgelehnt worden sei und nun erneut zur Diskussion stehe. Er hebt hervor, dass der Stellenplan für zwei Jahre aufgestellt werde, wobei in der Regel nicht jede einzelne Stelle detailliert betrachtet werde. Dies sei jedoch in der Vergangenheit notwendig gewesen, wie die Diskussionen des letzten Jahres gezeigt hätten.
Er räumt ein, dass diese Prozesse zwar als belastend empfunden würden, betont jedoch, dass sie zeigten, dass sich der Stadtrat Gedanken über die Weiterentwicklung der Stadt macht. Er lehnt es ab, diese Diskussionen als unnötig abzutun.
Herr Schult wirbt abschließend für die von ihm eingebrachte Änderungsvorlage und betont, dass der bisherige Einstellungsstopp aus seiner Sicht nicht die gewünschten positiven Effekte erzielt habe.
Er führt aus, dass dieser vielmehr als hinderlich gewirkt habe, insbesondere bei der Gewinnung von qualifiziertem Personal. Als Beispiel nennt er, dass gut ausgebildete Fachkräfte, die möglicherweise nach Wernigerode wechseln wollten, durch bestehende Kündigungsfristen und den Einstellungsstopp daran gehindert worden seien. Dies habe dazu geführt, dass die Verwaltung durch den Personalmangel zusätzliche Belastungen habe tragen müssen.
Er verweist zudem darauf, dass die Kommunalaufsicht mehrfach darauf hingewiesen habe, dass ein pauschaler Einstellungsstopp in dieser Form rechtlich nicht zulässig sei.
In diesem Zusammenhang erinnert er daran, dass alle Ratsmitglieder einen Eid geleistet hätten, Schaden von der Stadt Wernigerode abzuwenden und sich an geltendes Recht zu halten. Er betont, dass er diesen Eid einhalten wolle.
Herr Schult erläutert weiter, dass die beantragte Befristung des Einstellungsstopps dem Stadtrat weiterhin die Möglichkeit gebe, die Personalpolitik zu steuern. Der Stadtrat könne auch innerhalb der Befristung erneut einen Einstellungsstopp beschließen, falls dies erforderlich sei.
Er schlägt vor, die Situation vor Ablauf des Doppelhaushaltsjahres 2028 erneut zu evaluieren.
Abschließend vergleicht er die aktuelle Situation der Stadt Wernigerode mit einem Formel-1-Rennen, bei dem die Stadt aufgrund des Einstellungsstopps mit angezogener Handbremse fahre, was die Gewinnung von qualifiziertem Personal erschwere. Er appelliert an die Ratsmitglieder, der Vorlage zuzustimmen, um diese „Handbremse“ für die nächsten zwei Jahre zu lösen.
Herr Albrecht stellt die Änderungsvorlage 020/01/2026 zur Abstimmung.
12 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen