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Herr Hellwig schlägt vor den Tagesordnungspunkt 6 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Wernigerode von der Tagesordnung zu streichen und die Beschlussvorlage in der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates zu beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage ist noch nicht beschlussfähig.

 

Herr Friedrich berichtet, dass am Montag ein Treffen mit dem Ordnungsamt und dem Amt für Finanzen stattgefunden hat, um den finalen Vorschlag zur Neufestlegung der Straßenreinigungsgebühren zu erarbeiten. Er erläutert, dass die Verwaltung verpflichtet ist, die Straßenreinigungsgebühren alle drei Jahre neu zu kalkulieren. Im Zuge der Beratungen in den Ausschüssen sind zwei Änderungsvorlagen aus den Fraktionen eingegangen, die eine erneute Kalkulation erforderlich gemacht haben. Nun liegt eine finale Fassung der Verwaltung vor, die mit den Einreichern der Änderungsvorlagen abgestimmt wird. Ziel ist es, eine einheitliche Variante zu erarbeiten, die anschließend in den Ortschaftsräten und den Ausschüssen beraten und letztlich im Stadtrat im Mai entschieden werden kann.

 

Frau Siedenberg erkundigt sich, ob die Neufestlegung der Gebühren rückwirkend zum 01.01.2026 beschlossen werden kann.

 

Herr Friedrich bestätigt, dass dies möglich ist. Alternativ könnte die neue Regelung auch erst ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten. Herr Friedrich erklärt, dass dies von der Sinnhaftigkeit und dem Verwaltungsaufwand abhängt, der mit der Korrektur und Bescheidung der Gebühren verbunden ist.

 

Die geänderte Tagesordnung wird mit 5 Ja-Stimmen bestätigt.

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Beschluss
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