Frau Lauing verliest den Datenschutzhinweis zur Audioaufzeichnung und KI-gestützten Protokollierung.
Frau Kinastowski erkundigt sich, wie das Verfahren nach der erfolgten Versteigerung fortgesetzt werde, da der Zuschlag nicht erteilt worden sei. Sie möchte wissen, ob eine erneute Versteigerung angesetzt werde oder ob andere Schritte geplant seien.
Herr Kramer erläutert, dass der Zuschlag im Versteigerungstermin nicht erteilt worden sei, da die Höchstbietenden den Kaufpreis nicht fristgerecht hätten zahlen können.
Er führt aus, dass die Bieter offenbar ein Geschäftsmodell verfolgt hätten, bei dem sie das Objekt günstig ersteigern und anschließend mit Gewinn weiterverkaufen wollten.
Da die Zahlung jedoch nicht rechtzeitig erfolgt sei, habe er die ehemalige Geschäftsführerin der RtG, die Eigentümerin des Objekts, vor etwa anderthalb Wochen kontaktiert. Er habe ihr angeboten, Kaufinteressenten direkt zu vermitteln, und sie gebeten, bis Ende des Monats eine Rückmeldung zu geben.
Sollte sie das Angebot ablehnen oder nicht reagieren, werde ein zweiter Versteigerungstermin angesetzt.
Herr Kramer berichtet weiter, dass es zahlreiche Interessenten gebe, die sowohl an einer erneuten Versteigerung als auch an einem direkten Kauf interessiert seien.
Einige der Interessenten hätten bereits konkrete Nutzungskonzepte vorgelegt, die jedoch noch auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden müssten. Insbesondere die Entsorgung von Glasmüll, die teilweise in der Ukraine oder im Straßenbau erfolgen solle, müsse mit dem Landesverwaltungsamt abgestimmt werden.
Er betont, dass die Stadt bereit sei, die Kosten für einen weiteren Versteigerungstermin in Höhe von etwa 3.000 bis 4.000 Euro zu tragen, um Bewegung in die Angelegenheit zu bringen.
Herr Kramer weist darauf hin, dass ein neuer Versteigerungstermin frühestens in drei bis vier Monaten stattfinden werde, da zunächst die Rückmeldung der Eigentümerin abgewartet werden müsse. Er hebt hervor, dass die Stadt eine saubere Entscheidung treffen wolle, auch wenn dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sei.
Zudem berichtet er, dass das Grundstück durch die öffentliche Aufmerksamkeit zunehmend Ziel von unbefugtem Zutritt werde, was zu weiteren Problemen führe.
Herr Rettmer äußert diesbezüglich seine Sorge, das Gelände könnte zur illegalen Schuttablagerung missbraucht werden.
Herr Kramer erklärt, dass hierzu bislang keine formelle Meldung vorliege.
Er berichtet, dass er vor etwa vier Wochen vor Ort gewesen sei und festgestellt habe, dass dort hauptsächlich Jugendliche ein- und ausgehen.
Herr Lübbecke-Salaske erinnert an eine ähnliche Problematik vor zwei Jahren.
Damals habe sich auf einem Kirchengrundstück hinter einem Tor eine wilde Müllhalde entwickelt.
In Zusammenarbeit mit Torsten Friedrich sei das Tor so verschlossen worden, dass es nicht mehr aufgebrochen werden konnte.
Die Jugendlichen hätten jedoch hauptsächlich Interesse an dem Gelände, da es sich dabei um einen sogenannten „Lost Place“ handle.