Herr Zagrodnik erläutert, dass das Wohngebiet Storchenmühle bereits im vergangenen Jahr im Verwaltungsgang behandelt und vom Stadtrat empfohlen worden sei. Vor der Auslegung habe man den Plan jedoch zurückgezogen, um Korrekturen vorzunehmen, die die Grundzüge der Planung betreffen. Die Fläche und die planerische Herleitung blieben unverändert, da es sich weiterhin um ein allgemeines Wohngebiet gemäß Flächennutzungsplan handele. Er führt aus, dass der öffentliche Straßenbereich überarbeitet worden sei, insbesondere durch die Anpassung der Schleppkurven und die Berücksichtigung von Hinweisen des Ordnungsamts. Zudem seien Änderungen im Tiefbau vorgenommen worden. Ein Bereich, der zuvor nicht im Umgriff des Bebauungsplans enthalten war, sei nun planerisch festgelegt worden, um eine Umfahrung über die Brücken zu ermöglichen.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die angehängte Präsentation.
Herr Winkelmann hinterfragt den Verbleib der im Plan dargestellten vorderen Brücke. Herr Zagrodnik stellt klar, dass die Brücke im Eigentum der Investoren bleibt und künftig ausschließlich als Fußgängerbrücke genutzt werden soll.
Im weiteren Verlauf thematisiert Herr Winkelmann die Parksituation. Herr Zagrodnik erläutert, dass Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken sowie Besucherparkplätze vorgesehen sind. Herr Winkelmann fordert zusätzliche Parkflächen, insbesondere auf der gegenüberliegenden Seite. Herr Zagrodnik bestätigt dies und ergänzt, dass am geplanten Wendehammer weitere Stellplätze entstehen können. Die Stellplatznachweise sollen innerhalb der bebaubaren Flächen erfolgen und werden im Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Herr Mehne erkundigt sich, ob es sich bei den geplanten Bauvorhaben im Bereich WA 3 ausschließlich um Einfamilienhäuser handelt. Herr Zagrodnik bestätigt dies und erläutert, dass in diesem Bereich Einfamilienhäuser vorgesehen seien. Diese würden sich durch eine abweichende Bauhöhe sowie durch geneigte Dächer mit entsprechender Dachneigung auszeichnen.
Da keine weiteren Fragen oder Diskussionen aufkommen, leitet Herr Winkelmann die Abstimmung ein.
Abstimmungsergebnis:
Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 78 „Wohngebiet Storchmühle“ im beschleunigten Verfahren
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss 030/2026
8 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen