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Herr Treuthardt als Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz berichtet, dass die Risikoanalyse Ende des vergangenen Jahres in Auftrag gegeben wurde und derzeit in Bearbeitung sei. Die Fertigstellung werde voraussichtlich im Mai erfolgen, sodass eine erste Vorlage im Juni oder Mitte des Jahres im Stadtrat durch die Firma Lülff+ präsentiert werden könne.

Der Inhalt der Risikoanalyse umfasse gesetzliche und planerische Grundlagen, Eckdaten der Kommune, besondere Objekte, Gefahrenobjekte sowie die Bewertung der Risikostruktur. Zudem würden die Rahmenbedingungen, die Einsatzzeiten der Feuerwehrkameraden, die Organisation der Feuerwehrstruktur, die Zusammenarbeit mit benachbarten Feuerwehren und die Löschwasserversorgung thematisiert. Auch die Anforderungen an Standorte und die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen seien Bestandteil der Analyse. Herr Treuthardt hebt hervor, dass die Firma Lülff+ bereits weit fortgeschritten sei und nur noch wenige Punkte abschließend bearbeitet werden müssten.

 

Frau Gorr erkundigt sich, inwieweit die Zugänglichkeit der Straßen in der Altstadt in der Risikoanalyse berücksichtigt werde, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der Drehleiter.

Herr Treuthardt erklärt, dass Befahrungen mit den Fahrzeugen durchgeführt worden seien und Veränderungen in der Parkordnung berücksichtigt würden. Allerdings müsse man mit den vor Ort gegebenen Bedingungen arbeiten, da nicht alle Szenarien, wie beispielsweise zugeparkte Straßen, planbar seien.

Frau Gorr fragt weiter, ob eine Zielstellung, wie die Anschaffung eines anderen Drehleiterfahrzeugs, in Betracht gezogen werde.

Herr Treuthardt erläutert, dass die Analyse die Fahrten im Idealfall betrachte und keine spezifischen Zielstellungen für neue Fahrzeuge enthalte. Herr Dorff ergänzt, dass die Risikoanalyse auch Empfehlungen zu notwendigen Einsatzfahrzeugen enthalte. So sei beispielsweise ein größeres Tanklöschfahrzeug mit höherer Leistung für Minsleben angeschafft worden, um spezifische Anforderungen besser erfüllen zu können.

 

Herr Fischer erkundigt sich, ob es zwischen der letzten und der aktuellen Risikoanalyse wesentliche gesetzliche Änderungen oder technische Standardverschärfungen gegeben habe.

Herr Treuthardt erklärt, dass die gesetzlichen Grundlagen in Sachsen-Anhalt unverändert geblieben seien. Frau Münzberg bestätigt dies und führt aus, dass die Risikoanalyse auf dem Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt basiere. Dieses Gesetz verpflichte die Kommune, die erforderlichen Maßnahmen und Ausstattungen für einen effektiven Brandschutz vorzuhalten. Sie betont, dass die Risikoanalyse eine Vielzahl von Szenarien und Fallgestaltungen beleuchte, um bestmögliche Empfehlungen für den Brandschutz in Wernigerode zu geben. Sie hebt hervor, dass der Stadtrat die Übernahme eines GW-Logistik-Fahrzeugs ermöglicht habe, welches unter anderem die Einsatzstellenhygiene verbessere. Zudem sei für den kommenden Haushalt ein Anhänger für Schwarz-Weiß-Trennung und Einsatzstellenhygiene geplant, um den Schutz der Einsatzkräfte weiter zu optimieren.

 

Herr Mau thematisiert die Gewährleistung des Brandschutzes im Falle eines Blackouts, insbesondere in Bezug auf die Betankung von Fahrzeugen und die Alarmierung.

Herr Treuthardt erklärt, dass die Alarmierung über BOS-Funkgeräte sichergestellt sei. Zudem habe die Stadt Wernigerode eine Vereinbarung mit der HSB getroffen, die ein großes Dieselkraftstofflager betreibe. Im Falle eines Stromausfalls könne die Stadt auf diese Ressourcen zurückgreifen, da ein Notstromaggregat die Betankung der Fahrzeuge ermögliche. Auch der Rettungsdienst werde in einem solchen Szenario mitversorgt.

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