Herr Dorff erläutert, dass er Frau Marx, die Rechtsamtsleiterin, vertrete, da diese an der Sitzung nicht teilnehmen könne.
Sowohl der Bericht des Landesrechnungshofes als auch die Stellungnahme der Stadt Wernigerode werden dem Stadtrat vorgelegt und ausgeführt. Die Papiere befassen sich mit der Francke-Schule.
Aufgrund der im Laufe des Baus unveränderten Preiskalkulation gehe man nicht davon aus, dass der Stadt ein Schaden entstanden ist.
Die Vorwürfe, der Stadtrat hätte keine wirtschaftlichen Betrachtungen gemacht und wäre unzureichend beteiligt worden, weist er zurück. Er bringt die zahlreichen Beschlussvorlagen, die im Stadtrat diskutiert wurden, als Begründung an.
Es stelle sich auch die Frage, ob ein formaler Vergabeverstoß vorläge, da eine 100 %-ige Tochter der Stadt mit dem Bau beauftragt wurde.
Zum Zeitpunkt der Entscheidungsfassung habe man sich durch einen Fachanwalt beraten lassen und auch keinen Widerspruch durch die Kommunalaufsicht erhalten. Ebenfalls wurde die Finanzierung mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.
Nach dem Bau der Schule habe sich die Rechtsprechung insofern weiterentwickelt, dass in Zukunft bei ähnlichen Fallkonstruktionen Vorsicht geboten sei. Es bleibe aber immer eine Einzelfallentscheidung.
Herr Sciborski stellt eine Frage zur rechtlichen Einordnung städtischer Gesellschaften wie der GWW und der WTG, insbesondere ob diese als öffentliche oder privatwirtschaftliche Unternehmen zu betrachten seien.
Er verweist auf die Kritik des Landesrechnungshofs, dass öffentliche Unternehmen bei bestimmten Summen europaweit ausgeschrieben werden müssten.
Herr Dorff antwortet, dass dies eine Einzelfallbetrachtung erfordere und verweist auf die Notwendigkeit, die jeweiligen Konsequenzen individuell zu bewerten.
Herr Winkelmann äußert, dass die Bewertung der Thematik schwierig sei und unterschiedliche juristische Auffassungen existierten.
Er verweist auf die Verpflichtung der Stadt, den Hinweisen des Landesrechnungshofs zukünftig zu folgen, und erklärt, dass er der aktuellen Beschlussvorlage nicht zustimmen könne.
Herr Kascha ergänzt, dass Entscheidungen stets gemeinsam mit dem Stadtrat und dem Aufsichtsrat getroffen worden seien.
Herr Dr. Bosse betont die Bedeutung der Erstellung einer Beteiligungsrichtlinie, um das komplexe Zusammenspiel zwischen städtischen Tochtergesellschaften, dem Stadtrat und den Ausschüssen zu regeln. Er sieht darin ein sinnvolles Instrument, um mögliche Fallstricke zu vermeiden.