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Herr Radünzel kritisiert einen im Dezember gefassten Beschluss des Stadtrats, der nach seiner Auffassung rechtswidrig sei, da er die Zuständigkeiten zwischen Stadtrat und Oberbürgermeister verletze.

 

Er erläutert, dass der Beschluss die Organisation der Verwaltung beeinträchtigt habe, insbesondere durch die Vorgabe, Erzieherinnen und Erzieher für Verwaltungsaufgaben einzusetzen.

 

Der Oberbürgermeister habe Widerspruch eingelegt, und die Kommunalaufsicht habe die Rechtswidrigkeit des Beschlusses bestätigt.

 

Herr Radünzel berichtet, dass der ursprüngliche Zustand in der Verwaltung wiederhergestellt worden sei und der Oberbürgermeister die entsprechende Beschlussvorlage zurückziehe.

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Beschluss
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