Der Oberbürgermeister trifft gemäß S65 Abs. 4 KVG LSA eine Eilentscheidung über
überplanmäßige Ausgaben in folgender Buchungsstelle, in Höhe von 65.000,00 €
5.4.1.01 5221000 65.000,00 €
Die Eilentscheidung ist notwendig um die Notreparaturen an zwei Brücken umzusetzen. Diese wurden in der wiederkehrenden Brückenprüfung Ende November für eine Sperrung empfohlen.
Deckung:
Buchungsstelle: 6.1 . 1.01.4013000 Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer — 65.000,00 €
Begründung:
Innerhalb der jährlichen Brückenprüfungen hat der unabhängige Prüfingenieur zwei Sperrungen empfohlen (siehe Anhang).
Zum einen betrifft dies die Brücke im Gutspark Minsleben, welche für das Gebäude „Am Wasser 4" die einzige Zufahrt darstellt. Die Träger der Brücke waren auch nach eigener Bewertung nicht mehr tragfähig, sodass der Empfehlung des Prüfers gefolgt wurde. Es musste zur Gefahrenabwehr, nämlich der Erreichbarkeit für Feuerwehr und Rettungsdienst, jedoch eine Notzufahrt hergestellt werden. Weiterhin musste eine sofortige Reparatur der Brücke beauftragt werden, da das Provisorium ein Hochwasserhindernis im Barrenbach darstellt und dahingehend schnellstmöglich zurückgebaut werden muss. Für die Maßnahme sind unvorhergesehene Kosten von ca. 40.000 € veranschlagt.
Darüber hinaus wurden grobe Mängel an der Brücke Bielsteinchaussee entdeckt. Um eine Sperrung auszuschließen, wurde eine sofortige Notreparatur beauftragt. Eine Sperrung hätte weitreichende Konsequenzen für die Hinterlieger ergeben, da die Brücke die einzige Zuwegung darstellt. Für die Notreparatur sind Kosten von ca. 25.000 € beauftragt.
Aufgrund dieser unvorhergesehenen Maßnahmen sind Kosten von insgesamt 65.000 € entstanden, welche so kurz vor dem Jahresabschluss nicht mehr durch andere Maßnahmen kompensiert werden können.