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Herr Radünzel erläutert die Beschlussvorlage. Es handelt sich bei der Stelle um eine befristete Beschäftigung. Ziel ist es, die Aufsicht im Badebetrieb sicherzustellen, um die Öffnungszeiten, insbesondere auch für den Schulsport, gewährleisten zu können. Zudem soll die Tätigkeit der Rettungsschwimmer abgesichert werden. Er führt aus, dass es zuvor eine interne Umsetzung im Rahmen einer Vertretung gegeben hat. Um den Betrieb nicht einschränken zu müssen, ist die Nachbesetzung der Stelle für die Dauer von einem Jahr erforderlich.

 

Herr Mehne erkundigt sich, ob es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um Fachpersonal handelt, das auch Rettungsschwimmertätigkeiten ausüben kann, oder ob die Tätigkeit lediglich unterstützender Natur ist.

 

Herr Radünzel stellt klar, dass für die Position keine Berufsausbildung als Fachangestellter für Bäderbetriebe vorausgesetzt wird. Die Aufgaben umfassen primär Rettungstätigkeiten sowie ergänzende Hilfsarbeiten. Aufgrund dieser Tätigkeitsbeschreibung ist die Einstufung in die Entgeltgruppe 3 gerechtfertigt. Er betont erneut, dass die Nachbesetzung notwendig ist, um die Aufsichtspflichten im Badebetrieb zu erfüllen und die Öffnungszeiten sicherzustellen.

 

Herr Kascha stellte die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

 

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