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Herr Radünzel weist auf den Tagesordnungspunkt 12 der kommenden Stadtratssitzung hin, der die Beschlussvorlage 133/2025 betrifft. Er erläutert, dass diese Beschlussvorlage zur Verweisung vorgesehen sei. Gleichzeitig betont er, dass die Möglichkeit besteht, den Verweisungsantrag abzulehnen und direkt über die Beschlussvorlage zu entscheiden. Er warnt jedoch, dass ein solcher Beschluss ohne vorherige Verweisung und Beratung in den zuständigen Ausschüssen und Ortschaftsräten rechtswidrig wäre. Dies begründet er mit den Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes, wonach Steuersatzungen, die eine Belastung der Bürger darstellen, zwingend in den Ortschaftsräten beraten werden muss. Fehlt diese Beratung, kann der Beschluss nicht rechtskräftig werden. Er fügt hinzu, dass der Oberbürgermeister in einem solchen Fall verpflichtet wäre, dem Beschluss zu widersprechen.

 

Herr Kramer informiert zu den Tagesordnungspunkten 22, 23 und 24 der kommenden Stadtratssitzung. Er erläutert, dass es sich bei den vorliegenden Vorlagen um über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben handelt. Herr Kramer erläutert die Beschlussvorlagen.

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Beschluss
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