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Herr Bergmann erläutert die Beschlussvorlage. Er erklärt, dass die Grundsteuer im vergangenen Jahr aufgrund gesetzlicher Änderungen neu berechnet werden musste. Er führt aus, dass die Einstufungen durch den Gesetzgeber aus seiner Sicht nicht optimal vorgenommen wurden, die Stadt jedoch verpflichtet gewesen ist, diese umzusetzen. Im Stadtrat wurde daraufhin beschlossen, private Haushalte zu entlasten, während gewerbliche Grundstücke stärker belastet wurden. Ziel der Bundesregierung war es, die Reform aufkommensneutral zu gestalten, sodass die Stadt Wernigerode nicht mehr Einnahmen als zuvor generiert. Herr Bergmann sagt, dass dieses Ziel trotz intensiver Berechnungen um etwa 8 % verfehlt wurde. Daher wurde der Antrag gestellt, die Hebesätze bei gewerblichen und landwirtschaftlichen Flächen moderat zu senken, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten und die Bürger der Stadt zu entlasten.

 

Herr Hellwig fragt nach den bisherigen Hebesätzen.

 

Herr Bergmann gibt an, dass die Hebesätze für gewerbliche Grundstücke zuvor bei etwa 693 v. H. gelegen hätten und nun auf 590 v. H. gesenkt werden sollen. Für landwirtschaftliche Flächen sei eine Senkung von 603 auf 293 v. H. vorgesehen.

 

Herr Hellwig stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimmen

 

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