Änderungsvorlagen:
102/01/2025 (Herr Storm, Herr Thurm)
102/02/2025 (Herr Schatz)
Herr Meier erläutert die Beschlussvorlage. Die Stadtverwaltung ist verpflichtet alle drei Jahre die Straßenreinigungsgebühren neu zu berechnen. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2023. Die Beschlussvorlage 102/2025 sieht eine moderate Erhöhung der Gebühren vor. Die Erhöhung in der Reinigungsklasse 4, die die Ortsteile umfasst, beläuft sich auf 0,08 € pro laufendem Meter Grundstücksgrenze. Das entspricht einer Anpassung von 1,09 € auf 1,17 €. Herr Meier weist darauf hin, dass es im Stadtrat zahlreiche Diskussionen gab und Änderungsvorlagen vorliegen, die noch nicht vollständig kalkuliert sind. Er gehe davon aus, dass der Stadtrat am 19.02.2026 die Entscheidung vertagen wird. Er betont, dass Kürzungen in den Reinigungsklassen 1, 2 und 3 nicht zwangsläufig zu einer Kostenreduktion führen, da die Fixkosten bestehen bleiben.
Frau Siedenberg fragt nach den Auswirkungen einer Reduzierung der Reinigungsmeter.
Herr Meier erklärt, dass in den Reinigungsklassen 1 und 2 eine Reduzierung der Reinigungen diskutiert wird. Er führt aus, dass eine Reduzierung der Reinigungsmeter nicht zu einer Kostenreduktion im gleichen Verhältnis führt, da Fixkosten weiterhin bestehen bleiben.
Eine Einwohnerin lobt den Winterdienst der Stadt und hebt hervor, dass selbst Nebenstraßen frühzeitig geräumt wurden.
Herr Meier erklärt, dass der Winterdienst in Sachsen-Anhalt vollständig von der Stadt getragen wird und nicht in die Straßenreinigungsgebühren einfließen.
Frau Siedenberg erkundigt sich nach der Straßenreinigung in schneereichen Zeiten.
Herr Meier erklärt, dass die Straßenreinigung in den Wintermonaten bereits kalkulatorisch reduziert ist, da in dieser Zeit weniger Reinigungsarbeiten durchgeführt werden.
Herr Bergmann informiert, dass die Änderungsvorlage 102/01/2025 darauf abzielt die Straßenreinigung in den Reinigungsklassen 1 und 2 zu verringern, um einer erhöhten mechanischen Belastung der Verkehrsflächen, insbesondere bei Natursteinpflasterbelägen entgegenzuwirken.
Frau Siedenberg fragt, ob Mitarbeiter der Stadt in Härtefällen Winterdienstaufgaben übernehmen könnten, wenn Anwohner ihrer Pflicht nicht nachkommen.
Herr Friedrich stellt klar, dass dies aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich ist. Stattdessen sollten solche Fälle an den Außendienst der Stadt Wernigerode gemeldet werden.