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Herr Albrecht leitet den Tagesordnungspunkt 13 ein, der die maßvolle Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes von 400 auf 100 zum Ziel hat.

 

Diese Maßnahme solle der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherung der Wirtschaftsstruktur dienen. Er verweist auf die Vorlage mit der Nummer 133/25 und übergibt das Wort an Herrn Winkelmann.

 

Herr Winkelmann erläutert, dass dieses Thema im Vorfeld für erhebliche Diskussionen gesorgt habe.

 

Er führt aus, dass die Fraktionsvorsitzenden bereits vorab durch den Oberbürgermeister zu einer Besprechung einberufen worden seien.

 

Zudem habe Herr Hendrik Thurm die Fraktion der AfD aufgesucht, um den Sachverhalt und die Funktionsweise der geplanten Maßnahme zu erklären.

 

Herr Winkelmann bittet um eine Verweisung in die Ausschüsse Wirtschaft, Finanzen, die Ortschaftsräte und den Hauptausschuss.

 

Herr Boks äußert, dass seine Fraktion die vorliegende Beschlussvorlage ablehne und diese als entscheidungsreif betrachte, weshalb eine Verweisung in die Ausschüsse nicht notwendig sei.

 

Er führt aus, dass die Gewerbesteuer eine reine Ertragssteuer sei, die nur von jenen gezahlt werde, die Gewinne vor Steuern erzielen. Er erläutert, dass bei einem Einkommen von 100.000 Euro vor Steuern etwa 31.000 Euro Einkommensteuer und 11.000 Euro Gewerbesteuer anfallen würden, wobei die Gewerbesteuer in einer Höhe von über 10.000 Euro auf die Einkommensteuer angerechnet werde.

 

Dies führe zu einer Kompensation, die eine unzumutbare Belastung ausschließe. Er betont, dass die Bedürftigkeit der Gewerbetreibenden in diesem Zusammenhang fragwürdig erscheine.

 

Zudem verweist er auf die Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt, die eine Anhebung der Gewerbesteuer sowie die Einbeziehung von Grundstückseigentümern und Eltern von Kindergartenkindern, die Beiträge leisten müssen, umfassen.

Er stellt die Frage, wie man diesen Gruppen erklären solle, dass Gewerbesteuerpflichtige als einzige entlastet werden sollen.

 

Abschließend betont er, dass das Thema ausdiskutiert sei und keine weiteren Erkenntnisgewinne zu erwarten seien.

 

Herr Schatz erklärt, dass er die Beschlussvorlage ebenfalls ablehne, jedoch eine Diskussion in den Ausschüssen für notwendig halte.

Er hebt hervor, dass es guter Brauch sei, Anträge in den Ausschüssen zu diskutieren, unabhängig davon, ob man inhaltlich dafür oder dagegen sei. Dies zeuge von Respekt gegenüber den Antragstellern.

 

Herr Sciborski schließt sich den Ausführungen von Herrn Schatz an und betont, dass ihm keine vorherige Diskussion zu diesem Thema bekannt sei.

Er spricht sich für eine ergebnisoffene Diskussion in den Ausschüssen aus, da es sowohl Argumente dafür als auch dagegen gebe.

Er weist darauf hin, dass die Entscheidung erst zum 1. Januar des kommenden Jahres anstehe, weshalb ausreichend Zeit für Beratungen bestehe.

 

Herr Dunkel führt aus, dass die Gewerbesteuer ausschließlich für Gewerbetreibende gelte und nicht für Rechtsanwälte, Ärzte oder Angestellte.

 

Er erinnert daran, dass die Steuer zum 1. Januar 2022 erhöht wurde, um den Haushalt zu unterstützen. Er verweist auf die gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 2023 und 2024, die auf den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen zurückzuführen seien.

 

Gleichzeitig hebt er die gestiegenen Belastungen für Unternehmen, wie höhere Lohnkosten, hervor. Er plädiert dafür, die Möglichkeit einer Entlastung der Gewerbetreibenden zu prüfen und spricht sich für eine Verweisung in die Ausschüsse aus, um die Thematik umfassend zu diskutieren.

 

VERWEISUNGSBESCHLUSS

 

Ortschaftsrat Benzingerode

Ortschaftsrat Schierke

Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss

Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss

Ortschaftsrat Reddeber

Ortschaftsrat Minsleben

Ortschaftsrat Silstedt

Hauptausschuss

Stadtrat

 

Herr Winkelmann gibt bekannt, dass diese Vorlage durch die CDU-Fraktion übernommen wird. Des Weiteren gibt er die Änderung der Beschlussvorlage bekannt, dass sich der neue Gewerbesteuerhebesatz ab dem 01.01.2027 ändern soll.

 

Die Verweisung wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

17

Ja-Stimmen

17

Nein-Stimmen

 

 

 

Die Verweisung wird abgelehnt und die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt.

 

 

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Beschluss

Beschluss

1. Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Wernigerode wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt von derzeit 440 Prozentpunkten auf 400 Prozentpunkte abgesenkt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Satzungsänderungen vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die mittelfristige Finanzplanung sind im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen darzustellen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

14

Ja-Stimmen

20

Nein-Stimmen

 

 

 

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