Änderungsvorlagen:
034/01/2025 (Herr Thurm)
034/02/2025 (Herr Schatz) aktualisiert
Bau- und Umweltausschuss:
034/02/2025 5 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen
034/2025 7 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung
Herr Dr. Bosse kehrt zur Sitzung zurück. Es sind 34 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Herr Kramer erläutert, dass die Diskussion um die Altstadtsatzung in Bezug auf Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) seit etwa vier Jahren andauere. Er betont, dass die vorliegende Version der Satzung rechtssicher sei und keine Konflikte mit anderen Gesetzestexten oder Behörden verursache.
Diese Version sei das Ergebnis eines Workshops im Jahr 2025, an dem zahlreiche Beteiligte mitgewirkt hätten.
Er weist darauf hin, dass die Änderungsvorlage 01 von Henrik Thurm bereits eingearbeitet worden sei, während die Änderungsvorlage 02, die kürzlich angepasst wurde, aus seiner Sicht einen Rückschritt darstelle. Diese würde die Diskussion auf den Stand von vor drei Jahren zurückwerfen und erneut Konflikte hervorrufen.
Er plädiert dafür, die Ursprungsvorlage in ihrer aktuellen Form zu beschließen, da sie rechtssicher sei und eine Vielzahl von Möglichkeiten für PV-Anlagen in der historischen Altstadt eröffne, insbesondere in Bezug auf Sichtachsen, Farbgestaltung und Materialität.
Herr Bergmann äußert, dass er die Aussagen von Herrn Kramer nicht unterstützen könne.
Er verweist darauf, dass die Stadtverwaltung bereits einen rechtssicheren Beschluss auf Basis der Vorlage von Siegfried Siegel vorgelegt habe, die jedoch seit vier Jahren nicht weiterentwickelt worden sei.
Er kritisiert, dass die Stadtverwaltung nur eine Änderungsvorlage zur Abstimmung gestellt habe, obwohl zwei erarbeitet worden seien.
Herr Bergmann reicht mündlich die Änderungsvorlage 034/03/2025 ein.
Er hebt hervor, dass die Vorlage lediglich vorschreibe, dass Solaranlagen farblich angepasst, monochrom und matt ausgeführt werden müssten, was aus seiner Sicht keine Konflikte verursache.
Herr Kramer entgegnet, dass es sich bei der Variante 2 nicht um eine Änderungsvorlage der Stadtverwaltung handele, sondern um eine in der Vorlage enthaltene Alternative.
Er weist darauf hin, dass die aktuelle Version der Änderungsvorlage von Herrn Schatz vom 11. Februar stamme und nach einer Stellungnahme der Verwaltung angepasst worden sei.
Herr Kramer kritisiert, dass die Formulierungen in der Änderungsvorlage von Herrn Schatz Konflikte verursachen würden, insbesondere zwischen den Sätzen 1 und 2, die sich widersprächen. Er warnt davor, den Bürgern falsche Erwartungen zu vermitteln, da die Denkmalschutzbehörden in vielen Fällen die Installation von PV-Anlagen untersagen könnten.
Er plädiert erneut für die Ursprungsvorlage, da diese rechtssicher sei und keine weiteren Verzögerungen verursachen würde.
Herr Boks äußert, dass er inhaltlich wenig beitragen könne, da die Diskussion zunehmend unübersichtlich geworden sei. Er gibt an, dass er den Überblick verloren habe, insbesondere nach der Ankündigung des Hilfsänderungsantrags.
Er bittet um eine Klärung, ob die Stadtverwaltung und der Einreicher der Änderungsvorlage die vorgeschlagene Variante als Kompromiss akzeptieren können, um den Stadträten eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.
Herr Winkelmann äußert, dass es in der aktuellen Diskussion um die Vorlage viele offene Fragen gebe, die bei den Beteiligten Unsicherheiten hervorrufen würden.
Er schlägt vor, die Angelegenheit zur weiteren Klärung in den Bauausschuss zurückzuverweisen, um strittige Punkte zu bearbeiten und eine rechtssichere Grundlage zu schaffen.
Herr Kramer erläutert die verschiedenen Varianten der Ursprungsvorlage.
Variante 1 sehe vor, Sichtachsen von öffentlichen Plätzen und Straßen von Photovoltaikanlagen freizuhalten, wobei die Sichtachse zum Schloss geöffnet werde. Dabei solle eine matte Farbgestaltung in Dachfarbe sowie eine symmetrische Anordnung der Anlagen gewährleistet werden.
Variante 2 beinhalte eine Zonierung der Altstadtsatzung, die bestimmte Bereiche wie das Kerngebiet, Hasserode und Teile von Nöschenrode von den Einschränkungen der Altstadtsatzung ausnehme, um größere Photovoltaikanlagen zu ermöglichen.
Die Änderungsvorlage 2 sehe vor, dass überall Photovoltaikanlagen ohne Einschränkungen möglich seien, was jedoch rechtliche Konflikte mit sich bringe.
Herr Schatz gibt an, seine Vorlage sehe vor, dass Bewohner im Satzungsgebiet Sonnenkollektoren installieren dürfen, sofern diese sich nicht durch starke Kontraste vom Untergrund abheben. Er widerspricht der Einschätzung der Verwaltung, dass rechtliche Konflikte vorprogrammiert seien, und argumentiert, dass seine Vorlage durch Landesrecht gedeckt sei.
Er kritisiert die starke Regelungsdichte in Deutschland und plädiert für eine Vereinfachung der Vorschriften, um Verzögerungen zu vermeiden.
Zudem hebt er hervor, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Lage seien, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen, die das Stadtbild nicht beeinträchtigen würden.
Er verweist auf ein Beispiel aus einem anderen Wohngebiet, wo trotz gelockerter Vorschriften keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu verzeichnen gewesen seien.
Herr Boks äußert Bedenken hinsichtlich der Änderungsvorlage von Herrn Schatz.
Er führt an, dass der Begriff „Kontrast“ unbestimmt sei und es schwierig sei, in sensiblen Bereichen der Altstadt zu entscheiden, ob ein Kontrast akzeptabel sei.
Er schlägt vor, die Vorlage zu überarbeiten und einen Kompromiss zu finden, um die offenen Fragen zu klären.
Er betont die Wichtigkeit, die Angelegenheit sorgfältig zu regeln, und plädiert für eine erneute Beratung in den Ausschüssen.
Die Verweisung wird zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis: | 34 | Ja-Stimmen | | | | |