Nach der Begrüßung stellt der Präsident des Stadtrates die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 34 von 41 Mitgliedern des Stadtrates fest.
Herr Radünzel erläutert, dass der Stadtrat bestrebt sei, den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gerecht zu werden. Er führt aus, dass seit kurzer Zeit die Software „speechmind“ genutzt werde, um aus den Audioaufzeichnungen der Gremiensitzungen Protokolle zu erstellen. Diese Software biete die Möglichkeit, Stimmprofile der Mitglieder direkt im System zu speichern, wodurch eine automatische Zuordnung der Wortbeiträge erfolgen könne. Dies stelle eine erhebliche Arbeitserleichterung für die Mitarbeitenden dar, die mit der Protokollerstellung betraut seien.
Herr Radünzel weist darauf hin, dass es sich bei den Stimmprofilen um biometrische Daten handele, weshalb für deren Speicherung das Einverständnis der Mitglieder erforderlich sei. Er kündigt an, dass die Zustimmung oder Ablehnung elektronisch eingeholt werde, indem die Mitglieder mit Grün für Zustimmung oder mit Rot für Ablehnung votieren könnten. Dabei betont er, dass die Entscheidung jedem Mitglied freistehe.
Er erinnert daran, dass er am 11. Februar Informationen zum System bereitgestellt habe. Dabei habe er darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Software vollständig DSGVO-konform sei. Das Unternehmen „speechmind“ sei eine Ausgründung der Technischen Universität Dresden, und alle Server befänden sich in Deutschland. Die Daten würden ausschließlich für die Protokollerstellung verwendet und nicht zur Schulung von Künstlicher Intelligenz, weder in Deutschland noch anderswo. Nach der Protokollerstellung würden die Daten gelöscht, mit Ausnahme der Stimmprofile, die im System verbleiben könnten, sofern die Zustimmung erteilt werde. Für Personen, die ihre Zustimmung verweigerten, könnten die Stimmprofile individuell gelöscht werden.
Datenschutzrechtliche Zustimmung zur Verknüpfung der Stimmprofile (biometrische Daten) zu den Audioaufzeichnungen:
34 Ja