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Herr Zagrodnik erläutert die Beschlussvorlage. Die Präsentation hängt der Niederschrift an. Das Verfahren dient dazu, die Bestandssicherung und Erweiterungsmöglichkeiten der HRV GmbH zu ermöglichen. Hierfür ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern, da der wirksame Flächennutzungsplan aktuell für den Änderungsbereich landwirtschaftliche Flächen darstellt. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird diese bisherige Darstellung landwirtschaftlicher Flächen in eine gewerbliche Baufläche überführt. Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“, OT Minsleben geschaffen.

Ziel ist es dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, Investitionen zu tätigen und die Arbeitsintensität zu erhöhen.

 

Herr Kramer ergänzt, dass die Maschinen des Unternehmens derzeit im Freien betrieben werden, was zu hohen Lärmemissionen führt und den Betrieb in den Nachtstunden einschränkt. Der Investor plant, Hallen um die Maschinen zu errichten, um die Lärmbelastung zu reduzieren. Für diese baulichen Maßnahmen ist jedoch die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Herr Zagrodnik erläutert die wesentlichen Punkte des Abwägungsvorschlags zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung. Die Präsentation hängt der Niederschrift an.

 

Herr Hellwig stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

 

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